Gesundheitspolitik

Nachbesserung nötig

Bundesverfassungsgericht zum Tarifeinheitsgesetz

BERLIN (ks) | Der Gesetzgeber muss das vor zwei Jahren in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz überarbeiten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Mit dem Gesetz sollte nach folgenreichen Streiks – etwa der Lokführer und Piloten – die Macht kleinerer Gewerkschaften eingeschränkt werden. Unter anderem die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) protestierte hiergegen. Ebenso die Apothekengewerkschaft Adexa, die ­allerdings anders als der MB nicht direkt betroffen ist, weil es in der Branche keine konkurrierende Gewerkschaft gibt.

Die Richter haben nun entschieden, dass das Gesetz zwar weitgehend mit der Verfassung vereinbar sei. Jedoch habe der Gesetzgeber keine Vorkehrungen getroffen, die sichern, dass in einem Betrieb die Interessen von Angehörigen kleinerer Berufsgruppen hinreichend berücksichtigt werden. In diesem Punkt soll er bis zum 31. Dezember 2018 Abhilfe schaffen. Dabei räumt ihm das Gericht einen weiten Gestaltungsspielraum ein. MB-Chef Rudolf Henke sagte dazu: „Auch wenn unsere Verfassungsbeschwerde nicht zu einer völligen Aufhebung des Gesetzes geführt hat, sehen wir uns durch die jetzt formulierten Spielregeln ermutigt, weiterhin uneingeschränkt von unserem Grundrecht zur Gestaltung der ­Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen Gebrauch zu machen“. |

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