Gesundheitspolitik

Indizienbündel reicht

EuGH zur Beweisführung bei Arzneimittelschäden

BERLIN (ks) | Ob ein Impfstoff fehlerhaft war und kausal zu einer Erkrankung führte, kann der Geschädigte durch ein Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien beweisen – selbst wenn es keinen wissenschaftlichen Konsens darüber gibt. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Rs. C -621/15). In dem Fall ging es um einen Mann aus Frankreich, der zwischen Ende 1998 und Mitte 1999 mit einem Hepatitis B-Impfstoff von Sanofi Pasteur geimpft wurde. Kurz darauf traten bei ihm Beschwerden auf. Ende 2000 folgte die Diagnose Multiple Sklerose. 2011 starb der Mann. Bereits 2006 hatten er und seine Familie Klage gegen Sanofi auf Ersatz des Schadens erhoben, der ihm durch den Impfstoff entstanden sei. „Beweisen“ konnten sie den Kausalzusammenhang nur durch Indizien: Seinen ausgezeichneten früheren Gesundheitszustand, fehlende Vorerkrankungen in der Familie, den zeitlichen Zusammenhang. Das in Paris damit befasste Gericht wollte vom EuGH wissen, ob dies reicht – unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte, wonach der Geschädigte Fehler, Schaden und ursächlichen Zusammenhang beweisen muss. Der EuGH bejahte diese Möglichkeit der Beweiswürdigung der Mitgliedstaaten im Einzelfall. Dies dürfe aber nicht zu einer faktischen Beweislastumkehr führen. |

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