Gesundheitspolitik

Hüffenhardter Videoberatung erneut verboten

Landgericht Mosbach gibt Eilanträgen von drei Apothekern aus der Umgebung statt

BERLIN (ks) | Vergangene Woche gab es für DocMorris weitere Niederlagen vor dem Landgericht Mosbach. Nach der Einstweiligen Verfügung, die der Landesapothekerverband Baden-Württemberg am 14. Juni gegen die niederländische Versandapotheke erwirkt hat, folgten am 21. Juni drei weitere Urteile. Sie alle laufen auf dasselbe hinaus: DocMorris darf in den Hüffenhardter Räumlichkeiten keine apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimittel ­abgeben – jedenfalls vorläufig. DocMorris hat die Kon­sequenz schon nach dem ersten Urteil gezogen und seine Videoberatung mit automatischer Arzneimittelabgabe geschlossen. Jetzt stehen noch zwei weitere Entscheidungen in Mosbach an. Einmal geht es um den Eilantrag eines Versandapothekers aus Nordrhein-Westfalen. Ein weiterer Antrag richtet sich gegen den Mieter der Videoberatungs-Räume – die Zur Rose-Tochter Tanimis BV. Daneben steht weiterhin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus.

Weitere Berichte zu DocMorris finden Sie auf den Seiten

3: Rx-Boni-Streit wird teurer

4:  Zur Rose geht an die Börse

und 8: Apotheker erfolgreich gegen DocMorris


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