Gesundheitspolitik

BAK: Cannabis-Gesetz wirkt

BAK-Präsident will nicht über Patientenzahl spekulieren

BERLIN (ks) | Im vergangenen März haben Ärzte auf 488 Kassenrezepten insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabisblüten in Rezepturen verordnet. Das teilte die ABDA vergangene Woche unter Berufung auf eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) mit.

Seit dem 10. März gibt es in Deutschland für schwerkranke ­Patienten Cannabis auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen. „Die Auswertung nach den ersten drei Wochen zeigt: Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung“, erklärte Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer und Vorstands­vorsitzender des DAPI.

Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes besaßen laut Bundesgesundheitsministerium gut 1000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. Wie viele nun ohne Ausnahmegenehmigung Cannabis zu medizinischen Zwecken bekommen, lässt sich bislang nicht beziffern. „Wir ziehen aus Datenschutzgründen keinen Rückschluss auf die Anzahl der Patienten, die in Apotheken Cannabis erhalten“, betonte Kiefer. „Die verschiedenen Schätzungen, wie viele Bundesbürger Cannabis benötigen könnten, sind reine Spekulation. Daran beteiligen wir uns nicht.“

Sicher sei, so der BAK-Präsident, dass Cannabis kein „Allheilmittel“ ist. „Eine medizinische Anwendung ist nur nach entsprechender Verordnung durch den Arzt sinnvoll, und dazu gehört auch die Festlegung der Dosierung“, be­tonte der BAK-Präsident.

Die aktuellen Zahlen des DAPI betreffen nur Kassenrezepte, Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst. Im gesamten Monat März 2017 sind laut ABDA neben den Rezepturarzneimitteln mit Cannabisblüten auch rund 3100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden abgegeben worden. |

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