Gesundheitspolitik

DocMorris-Videoberatung vor Gericht

DocMorris erläutert sein Hüffenhardter Vertriebskonzept vor dem Landgericht

BERLIN (ks/wes) | Die niederländische Versandapotheke DocMorris gibt in der Odenwälder Gemeinde Hüffenhardt weiterhin OTC-Arzneimittel per Automat an Kunden aus. Ob das – und möglicherweise sogar die Rx-Abgabe – zulässig ist, muss das Verwaltungsgericht entscheiden. Doch das wird dauern.

Unter anderem der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) will so lange nicht warten und versucht deshalb, das Vertriebsmodell im Wege der einstweiligen Verfügung zu stoppen. Er hält das Vorgehen für wettbewerbswidrig. Am 31. Mai hat das Landgericht Mosbach den Antrag des LAV verhandelt. Der Termin verschaffte interessante Einblicke in das „Konstrukt Hüffenhardt“ – brachte aber noch keine Entscheidung in der Sache. Das Urteil wird erst am 14. Juni verkündet. Zuvor findet am 7. Juni eine weitere mündliche Verhandlung statt – dann wird es um drei Eilanträge von einzelnen Apothekern gehen, die mit Unterstützung des Großhändlers Noweda gegen DocMorris vorgehen.

Alle Verfahren vor dem Landgericht Mosbach haben das gleiche Ziel: DocMorris soll seinen Automaten-Betrieb in Hüffenhardt einstellen. Den Anfang machte in der vergangenen Woche der Antrag des LAV. Hier ist man überzeugt, dass DocMorris ohne hierfür eine Erlaubnis in Deutschland zu besitzen, in Hüffenhardt einen Apothekenteilbetrieb unterhält, der sich der behördlichen Überwachung entzieht. Dadurch erziele DocMorris Vorteile gegenüber ­seinen deutschen Wettbewerbern. Zwar hat das Regierungspräsidium DocMorris den Betrieb in ­Hüffenhardt untersagt – doch nur hinsichtlich der Abgabe von Rx-Arzneimitteln hat es auch den ­Sofortvollzug angeordnet. Daher kann DocMorris nach der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verfügung derzeit wieder OTC-Arzneimittel in Hüffenhardt abgeben. Das will der LAV nicht akzeptieren. In den Augen von DocMorris ist diese Art der Arzneimittelabgabe nur eine besondere Spielart des Versands, nämlich mit anschließender auto­matisierter Abgabe an den Kunden. Sie sei deshalb durch die bestehende Versanderlaubnis abgedeckt.

Foto: AZ / L. Rotta
Im Container-Gerichtssaal des Landgerichts Mosbach wurde über den Hüffenhardter Arzneimittel-Automaten von DocMorris verhandelt.

Bei der Verhandlung ging es vor allem um den tatsächlichen Ablauf in Hüffenhardt. Zum Beispiel: Wo kommen die Arzneimittel für den Automaten her und wer prüft sie? Das ist nicht so trivial, wie man annehmen könnte. Denn die Räumlichkeiten hat nicht DocMorris selbst gemietet, sondern eine Firma namens Tanimis BV. Ausweislich des Geschäftsberichts 2016 der DocMorris-Mutter Zur Rose Group AG handelt es sich dabei allerdings um eine 100%ige Zur Rose-Tochter.

Auch das Arzneimittellager, aus dem sich der Automat in Hüffenhardt „bedient“, betreibt DocMorris nicht selbst. Diese Aufgabe übernehme ein deutscher Pharmagroßhändler, hieß es. Welcher, blieb jedoch offen. Befüllt wird das Lager von nicht pharmazeutischem Personal des Großhändlers. Dem Großhändler gehörten auch die gelagerten Arzneimittel, hieß es. Doch während des Abgabevorgangs im Automat werde ein „Label“ auf den Packungen angebracht, wodurch diese in das Eigentum von DocMorris gelangten,

Wie denn dann die in der Apothekenbetriebsordnung geforderte „Sinnesprüfung“ der Arzneimittel vor der Abgabe an den Verbraucher stattfinde, wollte der Rechtsanwalt des LAV wissen. Diese muss pharmazeutisches Personal durchführen – das es aber in Hüffenhardt nicht gibt. Eine Prüfung per Kamera von Holland aus reiche dazu jedenfalls nicht aus, betonte einer der Richter.

Sinnesprüfung in Heerlen

Diese Prüfung finde bei DocMorris in Heerlen statt, erklärten dazu die DocMorris-Vertreter. Dass die in Hüffenhardt gelagerten Arzneimittelpackungen vorher bei DocMorris in Heerlen gewesen seien, versicherte der „General Counsel“ (das entspricht einem deutschen Syndikus oder Chef-Justiziar) des holländischen Versenders an Eides statt.

Wie die Mosbacher Richter am 14. Juni entscheiden werden, war bei der Verhandlung noch nicht abzusehen. In der Pause ließ die Vorsitzende Richterin allerdings durchblicken, dass sie die wirklich richtungsweisende Entscheidung erst vor dem Bundesverwaltungsgericht erwartet. Die Verfügung des Regierungspräsidiums, gegen die DocMorris auf dem Verwaltungsrechtsweg vorgeht, habe letztlich mehr Tragweite als die hier vorliegende wettbewerbsrechtliche Streitigkeit. |

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