Gesundheitspolitik

Kein Rx-Versandverbot - wie geht es nun weiter?

Koalitionsausschuss erzielt keine Einigung / Kommt kurzfristige Honorarerhöhung für die Apotheker?

BERLIN (bro) | Das Rx-Versandverbot ist im Koalitionsausschuss am 29. März gescheitert. Und auch wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinen Referentenentwurf offiziell noch nicht fallen gelassen hat, so ist doch klar, dass er in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden kann.
CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt

In einem Pressegespräch der Unionsfraktion blieb Gerda Hasselfeldt, Landesgruppenchefin der CSU im Bundestag, ihrer Linie treu: „Wir bleiben dabei. Die Apotheken auf dem Land brauchen das Verbot, um sich vor dem Versandhandel zu schützen.“ Die Schuld am Scheitern gab sie der SPD. Es sei „bitter“, dass die SPD in den Bundesländern einem Versandverbot im Bundesrat zugestimmt habe, sich im Bund aber versperre. Auch CDU-Fraktionschef Volker Kauder bezeichnete es als „bemerkenswert“, dass NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) dem Verbot zustimme, ihre Stimme aber nicht in der Bundestagsfraktion der SPD wahrgenommen worden sei.

Doch wie geht es nun weiter? Aus Koalitionskreisen heißt es, dass hinter verschlossenen Türen noch verhandelt wird. Auch eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erklärte, dass noch weitere Gespräche geführt werden müssten. Dem Vernehmen nach soll es um eine kurzfristige Erhöhung der Notdienstpauschale gehen.

Wer an diesen Gesprächen beteiligt ist und wann eine Lösung präsentiert werden soll, ist allerdings unklar. Fest steht jedenfalls, dass die Union von ihrer Maximalforderung, dem Versandverbot, nicht abrücken wollte und auch dem Vorschlag der SPD-Politiker Franke und Dittmar aus juristischen Gründen nicht zustimmen wollte. Ob es nach dem gescheiterten Verbot nun noch zu einer kurzfristigen Honorarerhöhung für die Apotheker kommt, steht aber noch in den Sternen.

Höhere Notdienstpauschale wäre einfach umsetzbar

Die Erhöhung der Notdienstpauschale wäre jedenfalls einfach umzusetzen: Das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) müsste im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erlassen. Darin müsste festgehalten werden, dass der für den Nacht- und Notdienstfonds gedachte Anteil am Fixhonorar um xx Cent erhöht wird. Der Bundestag müsste dieser Regelung nicht zustimmen.

Sollte sich ein solcher Vorschlag durchsetzen, wäre spannend, wie die erhöhte Notdienstpauschale finanziert werden soll. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken hatte vor Wochen ein solches Modell ins Spiel gebracht. Der BVDVA hatte bei seinem Modell allerdings vorgeschlagen, dass die Verdoppelung der Notdienstpauschale von den Apothekern selbst getragen wird, also aus dem Fixhonorar entnommen werden müsste. Diese Idee dürfte auf großen Widerstand bei den Apothekern stoßen. Vorstellbar wäre natürlich auch, die Erhöhung der Pauschale über den Gesundheitsfonds zu finanzieren. Dagegen dürften die Krankenkassen heftig protestieren.

Rx-Versandverbot im nächsten Koalitionsvertrag?

Möglich ist natürlich auch, dass der Arzneimittel-Versandhandel bis zur Bundestagswahl gar nicht mehr angetastet wird. Dann würde das Thema in den Wahlkampf geschleppt. Ist die Union an der nächsten Bundesregierung beteiligt und bleibt sie bei ihrer Positionierung, könnte das Rx-Versandverbot in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. |

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