Wirtschaft

279 Euro pro Notdienst

Auszahlung für das IV. Quartal

az | Der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. hat am vergangenen Dienstag die Höhe der Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2016 (Oktober – Dezember) auf 279,47 Euro pro geleistetem (Voll-)Notdienst festgelegt. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses soll zum Monatsende März 2017 erfolgen.

Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für das IV. Quartal 2016 wurden 104.437 (Voll-)Nacht- und Notdienste berücksichtigt, die durch 19.859 Apotheken erbracht wurden.

Im Vergleichsquartal des Vorjahres lag die Höhe der Notdienstpauschale mit 278,19 Euro geringfügig unter dem jetzt ausgezahlten Betrag. In den letzten drei Monaten des Jahres 2015 hatten die Apotheken knapp 800 Notdienste mehr geleistet.

Die Notdienstpauschale schwankte in den vergangenen zwei Jahren zwischen 261,97 im III. Quartal 2015 und den nun ausbezahlten 279,47 Euro. Dabei hängt die jeweilige Höhe von variablen Größen ab: der Summe der im Abrechnungszeitraum abgegebenen Packungsmengen an Rx-Humanarzneimitteln sowie den geleisteten (Voll-)Notdiensten. |

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