Gesundheitspolitik

Kommentar: Gute Vorsätze

Christine Ahlheim, stellvertr. Chefredakteurin der AZ

Mit guten Vorsätzen ins neue Jahr zu gehen, ist gang und gäbe. Von den Gegnern des von Bundesgesundheitsminister Gröhe angestrebten Rx-Versandverbots würde man sich den guten Vorsatz wünschen, zukünftig mehr auf dem Boden der Tatsachen zu agieren.

So wird unisono behauptet, in Zeiten der Digitalisierung könne der Rx-Versand nicht mehr verboten werden. Doch was ist derzeit „digital“ beim Rx-Versand? Das Rezept wird per Post zum Versender transportiert, die Arzneimittel werden per Post zum Absender der Verordnung gebracht. Genauso analog hätte das schon mit den Thurn-und-Taxis-Postkutschen funktioniert.

Aber auch mit den Zahlen nimmt man es bei den Versandverbots-Gegnern nicht genau. Mit fragwürdigen Statistiken (s. „Wie verlässlich sind die Zahlen der Versandapotheken?“ in DAZ.online) wird suggeriert, dass das Interesse der Deutschen am ­Arzneiversand riesengroß und es daher gegen den Willen des Volkes sei, diesen zu verbieten. Andererseits wird behauptet, der Rx-Versand habe einen so geringen Marktanteil, dass er den öffentlichen Apotheken nicht schaden könne. Abgesehen davon, dass sich diese Argumentationslinien widersprechen, liegt es auf der Hand, dass sich der Marktanteil existenzbedrohend erhöhen würde, sobald die Kassen mit den ausländischen Versendern ins Geschäft kämen.

Dass DocMorris, BVDVA, Lauterbach etc. auf den Boden der Tatsachen zurückfinden, dürfte leider ein frommer Wunsch bleiben. Die Apothekerschaft sollte daher den Vorsatz fassen, deren falschen Behauptungen unermüdlich und möglichst öffentlichkeitswirksam zu widersprechen – und so deren Forderungen die Grundlage entziehen.


Dr. Christine Ahlheim

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