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Teststreifen-Rabattverträge

BERLIN (ks) | Zum 1. Januar 2017 hat die TK für alle Ersatzkassen mit Ausnahme der Barmer Open-House-Rabattverträge über Blutzuckerteststreifen geschlossen. Diese sollen die Apotheken nun umsetzen.

Das Besondere: Sie sollen 20 Euro erhalten für die Umstellung auf Rabatt-Teststreifen – dies gilt schon jetzt bei einer Umstellung auf Teststreifen der „Gruppe B“ nach Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrags zwischen DAV und vdek (die weiterhin gilt). Zudem gibt es für jede abgegebene 50-er Packung Rabatt-Teststreifen 50 Cent. Dazu ist die Sonder-PZN 09999637 einzugeben. Doch noch bildet die Apotheken-Software die Vertrags-Teststreifen nicht ab. Was rabattiert ist, erfahren Apotheken vorerst unter www.vdek.com/vertragspartner/apotheken. Die TK will die Apotheken in Kürze weiter informieren. Mehr dazu in der nächsten DAZ. |

Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Kassen beteiligen Apotheken am Rabatt“ in der AZ Nr. 48 vom 28. November 2016, S. 12.

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