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Kurz gemeldet: Hamburg steht hinter DPhG-Position; Steuer 2015: Hilfe aus der Apotheke; Medizinprodukte: Einigung in Sicht

Hamburg steht hinter DPhG-Position

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) forderte in der letzten DAZ, das Konzept der akademischen Ausbildungsapotheke für ganz Deutschland weiterzuverfolgen. Dabei geht es um Richtlinien zur Akkreditierung der Ausbildungsapotheken und letztlich um strengere Regeln für den dritten Ausbildungsabschnitt künftiger Apotheker. Die Bundesapothekerkammer hatte dies zuvor mehrheitlich abgelehnt. Kai-Peter Siemsen, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, betonte bei einem Fortbildungsseminar der DPhG-Landesgruppe und der Apothekerkammer Hamburg am 20. Februar, dass die Apothekerkammer Hamburg eine von drei Kammern in Deutschland ist, die bereits die freiwillige Akkreditierung für die akademische Ausbildungsapotheke eingeführt hat. „Wir kämpfen weiter dafür, dass es die akademische Ausbildungsapotheke auch bundesweit gibt“, erklärte Siemsen. In Hamburg sei gerade beschlossen worden, das Konzept weiter auszuarbeiten.

Steuer 2015: Hilfe aus der Apotheke

Bei der Steuererklärung können unter anderem Arzneimittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen etwa gesetzliche Zuzahlungen (u. a. für Rx-Arzneimittel) und Kosten für die Selbstmedikation. Damit das Finanzamt die Aufwendungen im Einzelfall anerkennt, muss neben dem Zahlungsbeleg auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden, etwa durch ein Grünes Rezept. Patienten mit Stammapotheke können sich Unterstützung holen, wenn Quittungen und Belege fehlen, betont der DAV. Damit es sich rechnet, für den Fiskus Belege zu sammeln, sollten die Ausgaben zuvor überschlagen werden – denn um sie steuerlich geltend zu machen, müssen sie eine vom Gesetz vorgegebene Belastungsgrenze überschreiten. So muss ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro 3% seiner Belastungen im Steuerjahr 2015 selbst schultern. Das wäre ein Betrag zwischen rund 460 und 1534 Euro. Die Belastungsgrenze variiert je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl zwischen 1 und 7%.

Medizinprodukte: Einigung in Sicht

2011 und 2012 sorgte der Skandal um die mangelhaften Silikon-Brustimplantate der französischen Firma PIP für Schlagzeilen. Seitdem ist klar: Die europäischen Regelungen zu Medizinprodukten müssen überarbeitet werden. 2012 hatte die EU-Kommission ihren Verordnungsentwurf vorgelegt, zu dem sich das EU-Parlament ein Jahr später geäußert und eine Kompromissposition beschlossen hat. Seit Oktober 2015 gibt es auch eine gemeinsame Linie des EU-Ministerrats. Nun geht es darum, die Vorstellungen der Institutionen zusammenzubringen. Letzte Woche fand erneut ein solcher „Trilog“ statt. Der EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) sieht die neue EU-Verordnung jetzt auf der Zielgeraden und ist zuversichtlich, dass sie noch unter der niederländischen Ratspräsidentschaft – die Ende Juni endet – verabschiedet ist. Einig ist man sich etwa, dass künftig die benannten Stellen, die für die Prüfung und Zertifizierung der Medizinprodukte zuständig sind (z. B. TÜV), strenger kontrolliert werden. Eine Übertragung auf staatliche Stellen wie bei Arzneimitteln wird abgelehnt.

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