Foto: DAZ/Sket

Retaxfall der Woche

Wenn der Vertrag nicht gelistet ist

Retaxation wegen nicht angezeigter Rabattverträge

DAP |  Apotheken sind gemäß dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung verpflichtet, vorrangig rabattbegünstigte Arzneimittel abzugeben. Das ist jedoch nur möglich, wenn die Rabattverträge auch in der Apothekensoftware abgebildet werden. Im folgenden Fall wurde retaxiert, obwohl für das auf dem Rezept angegebene Institutionskennzeichen keine Rabattverträge gelistet waren.

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