DAZ aktuell

Profitcenter Krankenhausapotheke?

Niedergelassene Onkologen beklagen Verdrängungswettbewerb durch Kliniken

BERLIN (ks) | Die niedergelassenen Onkologen beklagen zunehmende Konkurrenz durch Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung. Auf dem Spiel stünden bewährte Strukturen der Behandlung von Krebspatienten. Eine Studie stützt ihre Befürchtungen. Vorteile hätten Kliniken unter anderem deshalb, weil sie sich durch ihre Krankenhausapotheken quersubventionieren könnten. Diese These stammt von Justus Haucap, der einst als Vorsitzender der Monopolkommission mit der Forderung nach Deregulierungen im Apothekenmarkt für Unruhe sorgte.

Ambulant tätige Fachärzte müssten erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Krankenhäusern hinnehmen, die immer stärker ambulant tätig sind, konstatiert die vom Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) erstellte Studie „Wettbewerb in der ambulanten onkologischen Versorgung – Analyse und Reformansätze“. In Auftrag gegeben hatte sie der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO), der sie diese Woche gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorstellte.

Zu den Studienautoren zählt der vielen Apothekern noch bekannte Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap. Er forderte in der Vergangenheit mehr Wettbewerb im Apothekensektor – etwa durch Fremd- und Mehrbesitz, Rx-Preiswettbewerb und ungewöhnliche Honorierungsmodelle. Nun hat er im Auftrag der Ärzte erneut einen Blick auf Apotheken geworfen – dieses Mal die Krankenhausapotheken.

Ausgangspunkt der Studie ist, dass die Politik die Öffnung des ambulanten Sektors für Krankenhäuser systematisch vorantreibe. Die niedergelassene Ärzte seien dabei im Nachteil, etwa in Hinblick auf Bedarfsplanung, Vergütung und Investitionsfinanzierung.

„Lukrative Arzneimitteltherapie“

Gerade in der Onkologie zeige sich: Krankenhäuser bieten im Krankheitsfall die ganze Versorgungskette. Zwar könne auch ein niedergelassener Arzt integrierte Behandlungsangebote organisieren. Aber: Dafür könne er nicht gesondert an der Gesamtvergütung des Behandlungsfalls teilhaben. Krankenhäuser könnten hingegen Vorleistungen internalisieren und gegebenenfalls defizitäre Leistungsbereiche quersubventionieren. Als (einziges) Beispiel hierfür führt das Haucap-Gutachten die Krankenhausapotheken an. Diese könnten zunehmend auch im ambulanten Bereich Arzneimittel abgeben. Ihr Vorteil sei dabei, dass sie die Preise, anders als öffentliche Apotheken, mit den Pharmaunternehmen direkt verhandeln können. Gerade bei der Behandlung von Krebserkrankungen ließen sich hier Erlöse in beträchtlicher Höhe erreichen. Und so richteten sich Kliniken in ihrer ambulanten Tätigkeit gerne in Richtung dieser lukrativen Therapien aus. Mit Überschüssen aus dem „Profitcenter Krankenhausapotheke“ ließen sich dann defizitäre Bereiche quersubventionieren. Niedergelassene Ärzte hätten hingegen nichts von der Arzneimittelversorgung ihrer Patienten. „Auch hat die ­öffentliche Apotheke keine Möglichkeit, den Vertragsarzt an möglichen Medikamentengewinnen zu beteiligen“, konstatiert das Gutachten.

Lösungsvorschlag Vernetzung

Letztlich lautet die Handlungsempfehlung der Experten, dass sich Nieder­gelassene und Krankenhäuser in der onkologischen Versorgung besser vernetzen sollten. Dem kann Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, nur beipflichten. „Den Nutzen davon haben vor allem die Patienten. Denn das große Wissen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen kommt den Krankenhäusern zugute – und somit dem Patienten, der um­fassend betreut wird“, warb er. Gleichzeitig erklärte Gassen, „dass wir Niedergelassene den Wettbewerb nicht scheuen, aber man muss uns seitens der Politik die gleichen Möglichkeiten einräumen wie den Kliniken.“ |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.