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Kurz gemeldet: Berliner Vertrag zur Flüchtlings-Versorgung; Hacker legen Apotheken-Shops lahm; Fastenzeit

Kurz gemeldet: Berliner Vertrag zur Flüchtlings-Versorgung; Hacker legen Apotheken-Shops lahm; Fastenzeit

Berliner Vertrag zur Flüchtlings-Versorgung

In Berlin steht die Arzneimittelversorgung nicht registrierter Flüchtlinge seit dem 1. Februar auf einer vertraglichen Grundlage, die der Berliner Apotheker-Verein und das Land Berlin geschlossen haben. Danach ­sollen Arznei-, Verband- und Hilfsmittel auf Muster-16-Rezepten verordnet werden. In den Med-Punkten – medizinischen Versorgungs­stellen der größeren Flüchtlingsunterkünfte – ausgestellte „blaue Privatrezepte“ sowie in Rettungs­stellen für Asylsuchende aus­gestellte Privatrezepte können ebenfalls nach den Bestimmungen dieses Vertrages abgerechnet werden. Grundsätzlich sind bei der Preisberechnung und Abrechnung die Bestimmungen des Arzneimittel- ­sowie des Hilfsmittelversorgungsvertrages Berlin anzuwenden, die auch im Verhältnis zur AOK Nordost gelten.

Hacker legen Apotheken-Shops lahm

Seit vergangenem Donnerstag sind online-Shops von Apotheken Ziel von Hacker-Angriffen, die über massenhafte Verbindungsversuche Server außer Gefecht setzen. Ziel der Hintermänner, die unter dem Namen „Gladius“ agieren, ist die Erpressung von „Lösegeld“. Betreiber von Apotheken-Shops erhielten E-Mails, dass gegen Zahlung einer „Nicht-Angriffs-Gebühr“ von 1500 Euro die Angriffe eingestellt werden. Nachdem IT-Dienstleister wie awinta oder Mauve Mailorder-Software von den Hackern „kalt erwischt“ wurden, sind sie nach technischen Vorkehrungen inzwischen optimistisch. Sie empfehlen, auf keinen Fall zu zahlen – sondern Anzeige zu erstatten.

Fastenzeit: Lieber kein Alkohol als kein Web

Deutsche verzichten laut einer Umfrage im Auftrag der DAK lieber auf Alkohol als aufs ­Internet. In der Fastenzeit mehrere Wochen lang auf ein bestimmtes Genussmittel oder Konsumgut zu verzichten – das hält jeder Zweite für sinnvoll. Bier, Wein oder Schokolade glauben die meisten entbehren zu können. Dagegen findet das „Online-Fasten“, also das Abschalten von Smartphone und Computer in der Freizeit, nur bei jedem fünften Fastenwilligen Anklang.

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