DAZ/Sket

Retaxfall der Woche

BtM-Rezept oder „normales“ Kassenrezept?

Besonderheiten der Komedikation bei Betäubungsmitteln

DAP | Da die Einnahme von Opioiden als Nebenwirkung u. a. Obstipationen mit sich bringen kann, hat der Gesetzgeber es ermöglicht, dass Abführmittel bei Opiat- sowie Opioid­therapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sind. Doch bei der Verordnung zulasten der GKV gibt es Unterschiede hinsichtlich des Rezeptformulars – unter welchen Umständen darf auf einem BtM- bzw. „normalen“ Kassenrezept verordnet werden?  

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