Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Nivolumab

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 12. Dezember 2016 (BAnz AT 12.12.2016, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Nivolumab (neues Anwendungsgebiet)“ vom 20. Oktober 2016 abgedruckt.*

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

Hessen

Sachsen-Anhalt

Apothekerkammer: Beitragsordnung

Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt gibt folgende Satzungsänderung bekannt:


Sachsen / Thüringen

Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung

Die Sächsische Landesapothekerkammer gibt folgende Satzungsänderung bekannt:


Schleswig-Holstein

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