Foto: DAZ/Sket

Retaxfall der Woche

Haftung für verspätete Daten?

Retax wegen nicht angezeigter Preisvereinbarung

DAP |  Blutzuckerteststreifen stellen eine spezielle Produktgruppe dar, für die besondere Regeln für die Verordnung und die Abgabe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung gelten. Sie gehören zu den sogenannten „Geltungsarzneimitteln“, sind aber als Medizinprodukte klassifiziert. Gemäß SGB V § 31 sind Blutzuckerteststreifen grundsätzlich zulasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig. Die Abrechnung erfolgt dabei zu vertraglich geregelten Preisen, die zwischen den Krankenkassen variieren.

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