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Ankündigungen

Überregional

Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer

Nachfolgend gibt die Weiterbildungsakademie Seminare bekannt, die als Weiterbildungsseminare im Sinne der Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder anerkannt sind.

Die Veranstaltungen sind gemäß folgendem Schema aufgeführt:

Veranstalter mit Anmeldeadresse

1) Titel

2) Gebiet

Seminar Nr.

1. Thema (Modul)/Unterthema

2. Thema (Modul)/Unterthema

entsprechend den von der Bundesapothekerkammer verabschiedeten Seminarinhalten

Anrechenbare Stunden

3) Datum, Ort der Veranstaltung

4) Kosten


Apothekerkammer Nordrhein

Poststraße 4, 40213 Düsseldorf, Tel. (02 11) 8 38 80, Fax (02 11) 8 38 82 22

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/031

1) Startseminar

2) Naturheilverfahren und Homöo­pathie

Zyklus – 12 Stunden

3) 23. bis 24. September 2016, Hilden

4) 156 Euro


Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/032

1) Seminar 1

2) Naturheilverfahren und Homöo­pathie

Zyklus – 4 Stunden

3) 2. Dezember 2016, Hilden

4) 52 Euro


Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/033

1) Seminar 2

2) Naturheilverfahren und Homöo­pathie

Zyklus – 13 Stunden

3) 3. bis 4. Februar 2017, Hilden

4) 175,50 Euro


Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/034

1) Seminar 3

2) Naturheilverfahren und Homöo­pathie

Zyklus – 20 Stunden

3) 28. bis 30. Oktober 2016, Hilden

4) 260 Euro


Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/035

1) Seminar 4

2) Naturheilverfahren und Homöo­pathie

Zyklus – 8 Stunden

3) 5. Februar 2017, Hilden

4) 110,50 Euro


Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/036

1) Seminar 5a

2) Naturheilverfahren und Homöo­pathie

Zyklus – 12 Stunden

3) 2. bis 3. Dezember 2016, Hilden

4) 156 Euro


Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/037

1) Seminar 5b

2) Naturheilverfahren und Homöopathie

Zyklus – 8 Stunden

3) 11. März 2017, Hilden

4) 104 Euro


Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/038

1) Seminar 6

2) Naturheilverfahren und Homöo­pathie

Zyklus – 20 Stunden

3) 13. bis 15. Januar 2017, Hilden

4) 260 Euro


Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/039

1) Seminar 7

2) Naturheilverfahren und Homöo­pathie

Zyklus – 8 Stunden

3) 12. März 2017, Hilden

4) 104 Euro


Sächsische Landesapothekerkammer

Pillnitzer Landstr. 10, 01326 Dresden, Tel. (03 51) 26 39 30, Fax (03 51) 26 39 35 00

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/040

1) -

2) Allgemeinpharmazie

B: Management-Kompetenzen

Seminar B.1: Projektmanagement

4 Stunden

Seminar B.3: Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Apothekenführung

8 Stunden

3) 7. bis 8. September 2016; 24. bis 25. September 2016, Dresden

4) 170 Euro


Apothekerkammer Westfalen-Lippe

Bismarckallee 25, 48151 Münster, Tel. (02 51) 52 00 50, Fax (02 51) 52 16 50

Akkred.-Nr.: BAK/WB/01/2016/041

1) -

2) Klinische Pharmazie

Seminar 4: Spezielle Arzneimittel­therapie und klinische Ernährung

20 Stunden

3) 8. bis 10. April 2016; 2. bis 4. September 2016; 28. bis 30. Oktober 2016; 4. bis 6. November 2016, Münster

4) 260 Euro

Bayern

Anmeldung zur Abschlussprüfung für PKA im Sommer 2016

Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) wird am 31. Mai 2016 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für PKA durchgeführt.

Der mündlich-praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Juni 2016 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Weiden stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.

Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer beantragt werden (siehe Handbuch der Bayerischen Landesapothekerkammer – Ausbildung – Leitfaden für die Ausbildung von PKA S. 4 und S. 5 „Verkürzung der Ausbildungszeit“). Die Anmeldepflicht durch den Ausbildenden und die Anmeldefrist besteht auch für Personen, die eine Wiederholungsprüfung ablegen wollen.

Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich bis spätestens 1. April 2016 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax 089 / 92 62-66).

Das Anmeldeformular kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de | Apotheker und Team | Ausbilden | PKA | Ausbildungsnachweis und Prüfung).

Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte keine Originale einsenden!):

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.

2. Das Zeugnis der 2. Berufsschul­klasse.

3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (mindestens 9 Unterrichtseinheiten). Bei Ersthelferkursen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, ist ein Auffrischungskurs erforderlich. Bei Ersthelferkursen, die länger als 2 ½ Jahre zurückliegen, ist eine erneute Teilnahme erforderlich.

4. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (10 Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).

5. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.

Gemäß § 37 Abs. 4 Berufsbildungs­gesetz ist für Auszubildende die Teilnahme an der Abschlussprüfung gebührenfrei.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 60,- Euro ist von der Apothekenleitung bis zum o. g. Anmeldeschluss unter Angabe des Prüfungsteilnehmers auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX) zu überweisen.

Diese Information in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.

Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. April 2016 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungs-prüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. April 2016 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung o. g. Unterlagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.

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