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ADEXA-Tipp: Teilzeit-Tarifrechner 

Online schnell selbst ausgerechnet

Das erste Gehalt nach den neuen Tarifverträgen ist Ende Januar ausgezahlt worden. Derzeit gibt es in der ADEXA-Rechtsberatung häufig Anfragen, wie hoch das Tarifgehalt bei einer persönlichen Arbeitszeit von weniger als 40 Wochenstunden ist. ADEXA-Mitglieder können dafür unseren Online-Rechner nutzen.

Im passwortgeschützten Mitgliederbereich* ist für jeden der beiden Tarifbereiche ein Rechner eingestellt, mit dem man sich sein Teilzeit-­Bruttotarifgehalt mit wenigen Klicks selbst ausrechnen kann. Voraussetzung ist das Programm Excel auf dem eigenen PC. Die Vollzeit-Tarif­gehälter aller Berufsgruppen und Berufsjahresgruppen sind im Rechner voreingestellt. Sie müssen lediglich Ihre eigene Wochenarbeitszeit eingeben. Wer in Nordrhein-West­falen arbeitet, achtet bitte darauf, zu welchem Kammerbezirk die Apotheke gehört. Denn für Nordrhein und Westfalen-Lippe gelten verschiedene Tarifverträge! |

* Derzeit gelten noch Nutzername und Passwort von 2015; die neuen Zugangsdaten erhalten Sie in Kürze mit Ihrem Mitgliedsausweis für 2016.

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