Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Deutsches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)

Vom 17. November 2016 (BAnz AT 29.11.2016, B4)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Ausschuss Pharmazeutische Chemie hat die Streichung des folgenden Textes aus dem Deutschen Arzneibuch empfohlen:

5. N2 Angaben zur Lagerung

Die Empfehlung zur Streichung des Textes aus dem Deutschen Arzneibuch wird hiermit bekannt gemacht.

Stellungnahmen zu der Empfehlung sind bis spätestens 31. Januar 2017 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für ­Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 17. November 2016

65.1.02 – 3660 – 7424 – 37758/16

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Prof. Dr. Karl Broich


Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: Verordnungsfähige Medizinprodukte

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 30. November 2016 (BAnz AT 30.11.2016, B1) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (bel­Air® NaCl 0,9%; Healon®; HEALON5®; HEALON GV®; Microvisc® plus)“ vom 8. November 2016 abgedruckt.*


Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage III: Stellungnahme­verfahren

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 1. Dezember 2016 (BAnz AT 01.12.2016, B2) ist eine „Bekannt­machung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ vom 8. November 2016 abgedruckt.*

Folgendes Stellungnahmeverfahren wird eingeleitet:

Änderung der Arzneimittel-Richt­linie (AM-RL) in Anlage III

Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse:

Nummer 35a – Evolocumab.


Bayern

Bayerische LAK: Gebührenordnung

Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Landesapothekerkammer hat am 2. Dezember 2016 folgende Satzungsänderung beschlossen:

  • „Satzung zur Änderung der Anlage zur Gebührenordnung – Gebührenverzeichnis“

Sie finden diesen Text im Wortlaut hier.


Schleswig-Holstein

Satzungsänderungen der Apothekerversorgung Schleswig-Holstein

Die Apothekerversorgung Schleswig-Holstein hat folgende Satzungsänderungen bekannt gegeben:


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