Aus den Ländern

Apothekenüberwachung durch die Apothekerkammer

Rückblick auf zehn erfolgreiche Jahre in Sachsen-Anhalt

cae | Am 29. November trafen sich in Magdeburg die alten und neuen Sachverständigen der Apothekenüberwachung, um auf zehn Jahre Apothekenüberwachung in Sachsen-Anhalt durch die Apothekerkammer zurückzublicken. Dieses Bundesland beschreitet wie Niedersachsen und das Saarland einen Sonderweg, indem es die Apothekenüberwachung an die Kammern delegiert.

„Es war nie eine Frage, ob wir die Apotheken selbst überwachen wollen. Es war lediglich die Frage, wie wir es organisatorisch und praktisch gestalten können.“ Mit diesen Worten fasste Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, zusammen, was den Vorstand vor mehr als zehn Jahren beschäftigte.

Damals war zunächst eine enge Zusammenarbeit zwischen der Apothekerkammer und dem Landesverwaltungsamt (Referat für Arzneimittel und Apothekenwesen) erforderlich, die sich ständig weiterentwickelt hat, denn die Kammer überwacht nicht alle Apotheken im Land: für Apotheken mit besonderen Aufgaben wie z. B. Krankenhausversorgung, Zytostatikaherstellung oder maschineller Verblisterung bleibt das Landesverwaltungsamt zuständig.

Foto: AK Sachsen-Anhalt
Die Sachverständigen (v.l.) Danielle Delapré, Manuela Frost, Steffen Beyer, Clemens Frischkemuth, Ursula Gütle und Kammerpräsident Dr. Jens-Andreas Münch.

Die Überwachung ist ebenso wichtig wie erfolgreich. Auftretende Probleme und beobachtete Mängel können zumeist im kollegialen Miteinander geklärt werden. „Aus den Befragungsbögen ist erkennbar, dass die behördlich notwendigen Kontrollen mit der kollegialen Beratung eine gelungene Symbiose bilden. Einige Apotheken wünschen sich sogar eine häufigere Besichtigung. Das spricht für eine hohe Akzeptanz unserer Sachverständigen“, freut sich Münch. Immerhin geht die „staatliche Aufsichtsfunktion“ mit möglichen Restriktionen gegen die Kammermitglieder einher.

In seinem Grußwort dankte Prof. Dr. Dr. Reinhard Nehring, Abteilungsleiter im Landesministerium für Arbeit, Soziales und Integration, der Kammer für die Übernahme und Ausfüllung der Aufgabe. Er und seine Mitarbeiter haben diese Entscheidung nie bereut. Im Gegenteil, sie war Vorbild für die Übertragung von Aufgaben auch an andere Selbstverwaltungskörperschaften.

Anschließend referierte Prof. Theodor Dingermann, Frankfurt/Main, über „Cannabis – eine pharmazeutische Herausforderung“ und beleuchtete Fragen rund um die therapeutische Nutzung von Cannabis. Danach erhielten die aktiven Sachverständigen ihre Berufungsurkunden für die nächsten fünf Jahre. Den Sachverständigen, die aus ihrem Amt ausgeschieden sind, dankte die Kammer für die langjährige ehrenamtliche und stets zuverläs­sige Arbeit. |

Quelle: Katrin Pohl, Magdeburg

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