Aus den Ländern

Akutversorgung mit Arzneimitteln sichern

Apotheker in Sachsen-Anhalt im Gespräch mit CDU-MdL

cae | Die CDU-Landtagsabgeordneten Bernhard Bönisch und Tobias Krull hatten am 2. Dezember drei Apotheker ihres Bundeslandes Sachsen-Anhalt zu einem Meinungsaustausch über die Aus­wirkungen des EuGH-Urteils vom 19. Oktober eingeladen: Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbandes, Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer, und Frank Zacharias, Mitglied der Kammerversammlung.

„Nicht nur die flächendeckende Versorgung ist in Gefahr. Auch Apotheken mit Spezialversorgung in den Städten kommen durch das Urteil in Bedrängnis. Beispielsweise lässt sich die Substitutionstherapie von Drogenabhängigen nicht über das Internet abwickeln“, erklärte Arnold. Er verdeutlichte an diesem Beispiel, warum es immens wichtig ist, den Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zu verbieten. Arnold warnte, dass aufgrund des EuGH-Urteils ein reiner Preis- bzw. Vorteilswettbewerb droht, der zulasten aller Patienten geht, die heute die wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-­Versorgung zu schätzen wissen.

Foto: AK Sachsen-Anhalt
Berufspolitische Gesprächsrunde (v.l.): Bernhard Bönisch, Tobias Krull, Dr. Jens-Andreas Münch, Mathias Arnold, Frank Zacharias.

Zacharias, Apothekenleiter in Gommern, verdeutlichte, dass selbst Apotheken in kleineren Städten akut betroffen sind, wenn Kunden regelmäßig ihre Standardrezepte über den Versandhandel beziehen. Gemeinwohlaufgaben wie der Nacht- und Notdienst oder die Herstellung patientenindividueller Rezepturen wären dann nicht mehr so selbstverständlich wie heute. Spätestens beim Bedarf einer Akutversorgung würde der Patient den Qualitätsverlust zu spüren bekommen.

Diese Botschaften kamen an. „Der Erhalt der Akutversorgung mit Arzneimitteln muss weiterhin gesichert sein. Dafür werden wir uns auf landes- und bundespolitischer Ebene einsetzen“, versprach Bönisch. |

Quelle: Katrin Pohl, Magdeburg

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