DAZ aktuell

ABDA gegen neue Pflichten

Änderungen an der BtMVV

BERLIN (cel/daz) | Apotheker sollen künftig ärztliche Dokumentationspflichten bei der Versorgung Be­täubungsmittelabhängiger im ­Substitutionsprogramm über­nehmen. Dies sieht der Entwurf zur ­Änderung der Betäubungs­mittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) vor. Bei der ABDA ­kommen diese Pläne nicht gut an, wie aus ihrer Stellungnahme dazu hervorgeht.

Nach dem Verordnungsentwurf soll der Apotheker den verschreibenden Arzt hinsichtlich der Dokumentationspflichten entlasten und ihm einmal monatlich Bericht über die erfolgte Nachweisführung erstatten. Die ABDA begrüßt es zwar generell, die BtM- Vorschriften weiterzuentwickeln. Es dürfe aber nicht sein, „dass Belastungen, von denen ein Teil der an der Versorgung beteiligten Fachkreise befreit werden soll, einem anderen Teil der Fachkreise auferlegt werden.“ Insbesondere vor dem Hintergrund, dass für den anfallenden apothekerlichen Mehraufwand bislang keine finanzielle Vergütung vorgesehen sei, heißt es in einer Stellungnahme der ABDA.

Kritisch sieht die ABDA auch die geplante Neuregelung des großen Take-Home-Bedarfs. Die Regel ist, dass Betäubungsmittelabhängige im Substitutionsprogramm ihr Ersatzpräparat ­unter Sichtbezug einnehmen. Die Aushändigung der BtM-Verordnung für den Wochenbedarf der Substitution an den Patienten – Take-Home – sollte die Ausnahme für therapeutisch zuverlässige Patienten sein. Dem widerspreche der neue Entwurf der BtMVV, der Mischrezepte – Sichtvergabe und Take-Home auf einem Verordnungsblatt – vorsieht. Die ABDA sieht hierdurch die Sicherheit im BtM-Verkehr gefährdet. |

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