Was Wann Wo

Brandenburg

1. Wahlbekanntmachung für die Wahl der siebenten Kammerversammlung der LAK

Wahlausschuss der Landesapothekerkammer Brandenburg für die Wahl der siebenten Kammerversammlung

Gemäß § 1 Absatz 2 der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Brandenburg (WahlO) dauert eine Wahlperiode vier Jahre. Im November 2012 wurde die sechste Kammerversammlung gewählt, deren Legislaturperiode im Februar 2017 endet.

Der Vorstand der Landesapothekerkammer Brandenburg hat auf seiner Sitzung am 22. Juni 2016 einen Wahlausschuss berufen, der am 20. September 2016 seine erste Sitzung abgehalten hat.

Der Wahlausschuss gibt Folgendes ­bekannt:

1. Als Wahltag für die Wahl der siebenten Kammerversammlung hat der Vorstand der Landesapothekerkammer Brandenburg den 13. Februar 2017 bestimmt.

2. Die Anschrift des Wahlausschusses lautet: Wahlausschuss der Landesapothekerkammer Brandenburg, c/o Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Brandenburg, Am Buchhorst 18, 14478 Potsdam.

  Das Wahlbüro befindet sich in der Geschäftsstelle.

  Dem Wahlausschuss gehören ­folgende Mitglieder an:

  Wahlleiter: Frau Kathrin Fuchs, Kammerangehörige

  Stellvertreter des Wahlleiters: Herr Berndt Keßler, Rechtsanwalt

  Beisitzer: Frau Renate Langner, Kammerangehörige

  Beisitzer: Frau Heike Nohr, Kammerangehörige

  Beisitzer: Herr Dr. Dieter Zanke, Kammerangehöriger

  stellvertretender Beisitzer: Herr Klaus Kretschmer, Kammerangehöriger

  stellvertretender Beisitzer: Frau ­Astrid Markow, Kammerangehörige

  stellvertretender Beisitzer: Frau Helga Oelsner, Kammerangehörige.

3. Die Auslegung des Wählerverzeichnisses erfolgt vom 31. Oktober bis 14. November 2016 montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Brandenburg, Am Buchhorst 18, 14478 Potsdam.

  Nach § 10 Absatz 3 kann ein Kammerangehöriger, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, innerhalb der Auslegungsfrist Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich beim Wahlleiter einzulegen und muss eine Begründung enthalten.

4. Die Wahl der Kammerversammlung findet durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl statt.

5. Wahlberechtigt sind vorbehaltlich des § 4 Absatz 1 der Wahlordnung alle Kammerangehörigen. Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

6. Gemäß § 5 der WahlO ist jeder wahlberechtigte Kammerangehörige wählbar, der am Wahltag mindestens drei Monate der Kammer angehört.

  Nicht wählbar sind Kammerangehörige, die am Wahltage

  (1) infolge gerichtlicher Entscheidung die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,

  (2) infolge berufsgerichtlicher Entscheidungen das passive Berufswahlrecht nicht besitzen (§ 59 Absatz 1 Nr. 3 HeilBerG),

  (3) hauptberuflich bei der Kammer oder der Aufsichtsbehörde beschäftigt sind.

7. Einreichen von Wahlvorschlägen

  Wahlvorschläge sind bis zum 19. Dezember 2016, 16.00 Uhr beim Wahlausschuss einzureichen.

  Die Anzahl der zu wählenden Kammerversammlungsmitglieder richtet sich nach dem HeilBerG § 13 Absatz 2 Nr. 2. Sie wird in der 2. Wahlbekanntmachung mitgeteilt.

8. Form und Inhalt der Wahlvorschläge gemäß § 12 der Wahlordnung:

  (1) Wahlvorschläge können als Einzelwahlvorschlag oder als Listenvorschlag eingereicht werden. Wahlvorschläge können einen Namen tragen.

  (2) Ein Wahlvorschlag muss den/die Bewerber unter Angabe ihres Namens, Vornamens und der privaten Anschrift enthalten.

  Bei einem Listenwahlvorschlag müssen die Bewerber in einer erkennbaren Reihenfolge des Listenplatzes aufgeführt sein. Listenplätze müssen auf demokratische Weise vergeben werden. Die Reihenfolge ist auf einer Zusammenkunft der Bewerber zu bestimmen.

  (3) Ein Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag benannt sein. In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer wählbar ist und schriftlich seine Zustimmung erklärt hat. Die Zustimmung ist ­unwiderruflich und dem Wahlvorschlag hinzuzufügen. Die Zustimmung bezieht sich auch auf den Listenplatz in einem Wahlvorschlag.

  (4) Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Kammerangehörigen unterzeichnet sein. Die Unterschrift ist persönlich mit Vor- und Zunamen unter lesbarer Angabe des Vor- und Zunamens sowie der privaten Anschrift zu leisten.

  (Damit sind die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag selbst oder auf einem gesonderten Beiblatt zu leisten. Dem Wahlausschuss sind die Originallisten vorzulegen.)

  (5) Als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag gilt der Bewerber auf dem ersten Platz und als Stellvertreter der auf dem zweiten, ­sofern keine anderen Personen ­ausdrücklich benannt werden. Die Vertrauensperson ist zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss ermächtigt.

  (6) Der Wahlleiter hat auf Anforderung der jeweiligen Vertrauensperson für den Wahlvorschlag ein Verzeichnis der Kammerangehörigen auszuhändigen, das Name, Vorname und private Anschrift enthält.

9. Information zur Übernahme weiterer Kosten zur Wahl der Kammerversammlung (Wahlwerbung)

  Beschluss des Vorstandes vom 22.06.2016 als Anlage

Kathrin Fuchs, Wahlleiter

Potsdam, den 20. September 2016


2. Wahlbekanntmachung für die Wahl der siebenten Kammerversammlung der LAK

Wahlausschuss der Landesapothekerkammer Brandenburg für die Wahl der siebenten Kammerversammlung

Der Wahlausschuss gibt Folgendes bekannt:

1. Das Wählerverzeichnis hat vom 31. Oktober bis 14. November 2016 in der Zeit von jeweils 8.00 bis 14.00 Uhr zur Einsichtnahme für die Kammermitglieder ausgelegen.

  Ein Einspruch gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses wurde nicht eingelegt.

2. Das Wählerverzeichnis wurde am 15. November 2016 nach Ablauf der Auslegungsfrist durch den Wahlleiter geschlossen. Im Wählerverzeichnis sind 1758 Kammerangehörige eingetragen.

3. Die Zahl der für die Kammerversammlung zu wählenden Mitglieder beträgt 58 (§ 13 Absatz 2 Nummer 2 Heilberufsgesetz).

4. Wahlvorschläge können noch bis zum 19. Dezember 2016, 16.00 Uhr eingereicht werden. Anforderungen an Form und Inhalt der Wahlvorschläge wurden in der 1. Wahl­bekanntmachung veröffentlicht. Der Wahlausschuss weist auf deren exakte Einhaltung hin.

5. Der Wahlausschuss wird in seiner nächsten Sitzung die eingegangenen Wahlvorschläge prüfen und die Entscheidung über ihre Zulassung treffen.

6. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in der 3. Wahlbekanntmachung veröffentlicht.

7. Die Wahlunterlagen werden jedem Wahlberechtigten spätestens vier Wochen vor dem Wahltag an die im Wählerverzeichnis angegebene Anschrift übersandt.

8. Weitere Einzelheiten zur Stimmabgabe folgen mit der dritten Bekanntmachung des Wahlausschusses.

Kathrin Fuchs, Wahlleiter

Potsdam, 22. November 2016


Sachsen

Begleitende Unterrichtsveranstaltungen

Die nächsten begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im Praktikum gemäß § 4 Abs. 4 Approbationsordnung für Apotheker finden vom 27. Februar bis 10. März 2017 im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden, Fiedlerstraße, 01307 Dresden statt. Der genaue Veranstaltungsort wird Ihnen in der Einladung mitgeteilt.

Die Anmeldung ist an die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesapothekerkammer, Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden zu richten. Spätester Anmeldetermin ist der 20. Januar 2017. Bei erstmaliger Anmeldung ist das Bestehen des 2. Prüfungsabschnitts durch Vorlage des Zeugnisses in beglaubigter Fotokopie nachzuweisen. Anmeldungen zum zweiten Teil der Lehrveranstaltungen sind per E-Mail möglich (an t.hueckel@slak.de). Nach Anmeldeschluss erhalten Sie eine persönliche Einladung.

Übernachtungsmöglichkeiten bestehen bspw. beim Studentenwerk Dresden, Fritz-Löffler-Straße 18, 01069 Dresden, Tel. 0351 / 46 97 50 (4697- 616 /- 608) (www.studentenwerk-dresden.de/wohnen/), in der Cityherberge, Lingnerallee 3, 01069 Dresden, Tel. 0351 / 48 59 900 oder im International Hostel & Backpacker Dresden (www.kangaroo-stop.de). Alternativen finden Sie unter www.dresden-tourist.de. Bei Bedarf nehmen Sie bitte umgehend Kontakt auf.


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