Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Rezeptur ohne Gebrauchsanweisung

Nachtrag ist Pflicht

DAP |  Die Vorschrift, dass Rezepturverordnungen zur Herstellung in der Apotheke eine Gebrauchsanweisung enthalten müssen, findet sich in § 2 (1) Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Obwohl sich die AMVV vorrangig an die Ärzteschaft wendet, müssen Apotheken den verordnenden Arzt aufgrund fehlender Gebrauchsanweisung immer wieder kontaktieren. Wird dies vergessen, besteht Retaxgefahr.

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