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„Präsenzapotheken sind für AMTS die beste Wahl“

DPhG zum EuGH-Urteil

BERLIN (jb) | Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) lehnt das EuGH-Urteil ab. Nach Ansicht der DPhG sind hinsichtlich Beratung und Arzneimitteltherapie­sicherheit Präsenzapotheken die beste Wahl. Auch die Altpräsidenten der Fachgesellschaft haben sich geäußert. Der Gesetzgeber müsse nun handeln, um die Versorgungs­situation zu sichern, fordern sie.

Die DPhG verweist in einer Stellungnahme vor allem auf die Entwicklung der letzten Jahre. Die klinische Pharmazie habe wichtige Impulse zum Wohle der Patienten gesetzt, schreiben DPhG-Präsident Prof. Dr. Stefan Laufer sowie die Vertreter der Fachgruppe Klinische Pharmazie Prof. Dr. Kristina Friedland, Prof. Dr. Charlotte Kloft sowie Prof. Dr. Ulrich Jaehde. Dafür haben sie auch konkrete Beispiele: die Arzneimitteltherapiesicherheit, die evidenzbasierte Pharmazie und das Medikationsmanagement. Von diesen Errungenschaften profitierten die Patienten aber am meisten durch den Kontakt zu ihrem Apotheker vor Ort. Nach Ansicht der DPhG ist die Präsenzapotheke die beste Institution zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Diese Stellung müsse der Gesetzgeber jetzt stärken. Die Fachgesellschaft fordert ihn daher auf, die notwendigen juristischen Schritte einzuleiten.

Die Altpräsidenten der DPhG sehen sich durch das EuGH-Urteil bestätigt, dass die Freigabe des Rx-Versands ein folgenschwerer gesetzgeberischer Fehler war. Durch diese Entscheidung habe die Bundesregierung auf einen bedeutenden Teil der Subsidiarität im Gesundheitswesen leichtfertig verzichtet, heißt es in ihrer Stellungnahme. Der EuGH, der diese Subsidiarität bisher bestätigt hat, habe mit dem für viele überraschenden Urteil keineswegs seine bisherige Linie verlassen. Vielmehr habe er immer geltendes EU-Recht und somit die Zuständigkeit der nationalen Behörden für die Organisation und Bereitstellung der Gesundheitsversorgung bekräftigt. Durch die Legalisierung des Versandhandels sei einem Versand von Rx-Arzneimitteln vom Ausland nach Deutschland seitens des EuGH nicht zu widersprechen gewesen. Der EuGH war nach Ansicht der Altpräsidenten also auch in diesem Fall konsequent und hat im Sinne europäischer Wettbewerbsstandards entschieden. Daher sei es nun Aufgabe des Gesetzgebers, den Fehler, den Rx-Versandhandel zuzulassen, zu korrigieren und diesen Vertriebsweg zu verbieten, fordern sie. Arzneimittel eigneten sich nicht für einen Wettbewerb beim Patienten. Außerdem gefährden ihrer Ansicht nach die wirtschaftlichen Auswirkungen der Rx-Boni aus dem Ausland die bestehende Versorgungsstruktur – ein dichtes Netz von Präsenzapotheken, wo Arzneimittel von hoch qualifizierten Apothekern an Patienten abgegeben und umfassend erläutert werden. Die Altpräsidenten sehen unter anderem den Notdienst oder die Herstellung individueller Rezepturen und Sonderanfertigungen in Gefahr, da diese Dienstleistungen für den Versandhandel aus dem Ausland vollkommen unattraktiv bzw. unmöglich sind.

Prof. Dr. Theo Dingermann, Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe, Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz und Prof. Dr. Dieter Steinhilber, die die Erklärung für alle Altpräsidenten der DPhG gezeichnet haben, halten alle Maßnahmen zur ­Sicherung der aktuellen Versorgungs­situation für unverzichtbar. Die politischen Verantwortungsträger müssten die Entscheidungshoheit über die Versorgungmodalitäten mit hochwirksamen Arzneimitteln nach Deutschland zurückholen, lautet ihr Appell – und zwar durch ein Versandhandelsverbot von Rx-Arzneimitteln. |

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