Deutscher Apothekertag 2016

Viel Zeit für den Nachwuchs

Antragsberatung „Pharmazeutische Kompetenz“

ck | Die ersten Anträge auf dem Deutschen Apothekertag beschäftigten sich mit dem Wunsch einer Erweiterung der Kompetenzen für Apotheker. Begrüßt wurde ausdrücklich der Rechtsanspruch auf Erstellung ­eines Medikationsplanes.

Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand und die LAK Hessen forderten, die Apotheker als gleichberechtigte Partner zu den Ärzten beim Erstellen und Aktualisieren des patientenindividuellen Medikationsplans mehr einzubinden. Der Gesetzgeber solle bei der Überarbeitung des E-Health-Gesetzes und spätestens bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf diesen Aspekt besonders achten. Bedeutsam sei es auch, eine einfache elektronische Kommunikation zwischen Arzt und Apotheker zu ermöglichen. Das ARMIN-Modell aus Sachsen und Thüringen könne dafür als gutes Beispiel genutzt werden. Nur wenig wurde über diesen Leitantrag diskutiert, die Delegierten waren sich einig darin, die Medikationsanalyse gemeinsam voranzubringen: die Anträge wurden angenommen. Auch bei der Prävention möchten die Apotheker ihre Kompetenz zeigen und mehr eingebunden werden. Darauf zielte ein Antrag ab, der angenommen wurde: Auch wenn die Apothekerschaft im Präventionsgesetz bisher nicht vorkommt, so sollen doch alle Anstrengungen unternommen werden, in den Leitfaden Prävention der GKV aufgenommen zu werden.

Resolution zur Preisbindung

Zu Beginn der Antragsberatung stellte ABDA-Geschäftsführer Lutz Tisch den Entwurf einer Resolution zur Preisbindung vor, mit der die Hauptversammlung der deutschen Apotheker auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rx-Boni-Verbot reagieren soll, die am 19. Oktober 2016 (nach Redaktionsschluss der DAZ) verkündet wird. In der Resolution wird zum einen – juristisch verklausuliert – ein mög­liches Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gefordert. Zum anderen werden die Aufsichtsbehörden der Länder aufgefordert, bis zu einer gesetzlichen Regelung dafür zu sorgen, dass die deutsche Arzneimittelpreisverordnung eingehalten wird. Nach einiger Diskussion nahm die Hauptversammlung die Resolution fast einstimmig an.

Den vollständigen Text der Resolution lesen Sie auf S. 85 in dieser DAZ.

Achtung, ein Analgetikum!

Die fachliche Kompetenz der Apotheke stand auch im Fokus der Diskussion um den Antrag des Apothekerverbands Nordrhein, mit dem der Gesetzgeber aufgefordert werden sollte, von der Umsetzung einer Analgetika-Warnhinweis-Verordnung abzusehen.

Verschreibungsfreie Analgetika sind nur für eine zeitlich begrenzte Anwendungsdauer zugelassen. Um Gesundheitsschäden beim Verbraucher zu vermeiden, sollen Hersteller diesbezügliche Warnhinweise auf der Verpackung anbringen, die auf die maximale Anwendungsdauer von drei bis vier Tagen hinweisen – ähnlich wie Warnungen auf Zigarettenschachtel vor den gesundheitlichen Risiken des Rauchens. Aus Sicht der Apothekerschaft wäre es sinnvoller, die Packungsgrößen für diese Arzneimittel zu begrenzen. Damit könnte eine Überdosierung eher ausgeschlossen werden, als mit Warnhinweisen auf der Verpackung. Diese seien schon deshalb nicht notwendig, weil die Angaben im Beipackzettel und die Beratung in der Apotheke vollkommen ausreichend sind, wurde in der Diskussion betont. Unterschätzt werden dürfe auch nicht die Gefahr, dass durch die Warnhinweise auf OTC-Analgetika manch einer auf die Idee kommen könnte, zur Abgabe dieser Arzneimittel sei gar kein Apotheker mehr notwendig. Solche Gedanken wären fatal. Das Fazit: Die Warnhinweise sind unnötig, die Apothekenpflicht sei ein ausreichendes Instrument dafür, um Arzneimittel zu erklären und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Der Antrag wurde angenommen. Thematisiert wurde in der Diskussion, dass OTC-Arzneimittel keine Bonbons sind und dass die Aktionen einiger Kollegen, zum Beispiel Paracetamol zu Cent-Preisen zu verschleudern, zu einer Trivialisierung der Schmerzmittel beitragen. Man solle nicht an den Gesetzgeber appellieren, sondern sich an die eigene Nase fassen.

Foto: DAZ/Alex Schelbert
BPhD-Präsidentin Friederike Zühl setzte sich vehement für eine strukturierte Ausbildung der Pharmaziestudenten ein.

Planmäßige Ausbildung

Über die Apothekerkammer Westfalen-Lippe brachte der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) den Antrag ein, die Inhalte des Pharmaziestudiums zu evaluieren und zu verbessern. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bundesapothekerkammer, der Hochschulrektorenkonferenz sowie dem BPhD solle dies geschehen, so der Wunsch. Zur Erläuterung betonte Friederike Zühl als Sprecherin der Studenten das Ziel des Antrages: Es solle nicht nur der Status quo der Ausbildung an den Universitäten beschrieben werden, sondern die Studenten möchten das Studium fortschreitend und zukunftsgerichtet weiter entwickeln. Die Hauptversammlung beschloss, dass der Antrag in einem Ausschuss weiter behandelt wird.

Ein weiterer Antrag der Studenten bekam allerdings eine große Mehrheit: Die Hauptversammlung spricht sich dafür aus, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zu bilden, bestehend aus Vertretern der Hochschulprofessoren von Medizin und Pharmazie, der Bundesärztekammer, der Bundesapothekerkammer, dem Verband der Medizinstudenten sowie dem BPhD. Sehr ausführlich wurde ein weiterer Antrag der Studenten diskutiert, in dem gefordert wurde, die Rahmenbedingungen der Ausbildung für Pharmazeuten im Praktikum zu verbessern (PhiP). Durch eine gut organisierte und betreute Ausbildung in der Apotheke könne die Motivation der Pharmazeuten im Praktikum erhöht werden, die die Zukunft des Berufsstandes darstellen. Beklagt wurde von den Studentenvertretern die Schwierigkeit, eine Apotheke zu finden, die auf hohem Niveau ausbildet. Die Forderung nach Listen solcher Apotheken stieß aber auf Widerstand: Man könne doch von Studenten nach dem zweiten Staatsexamen erwarten, dass sie in der Lage sind, sich selbstständig nach einer passenden Ausbildungsapotheke umzusehen. Leider werde zu oft der bequemste Weg gegangen und das Praktische Jahr in der Apotheke gleich um die Ecke absolviert – und die sei nicht immer die beste. Auch ein PhiP müsse sich mühen! Heftig diskutiert wurde die Formulierung, dass eine verpflichtende Anwendung des Leitfadens der Bundesapothekerkammer für den dritten Ausbildungsabschnitt angestrebt werden soll. Ein Leitfaden sei ein Leitfaden, ein freiwilliges Instrument, und das solle er auch bleiben. Jede Apotheke solle die Möglichkeit haben, PhiP auszubilden, betonte BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer. Nach der Streichung des Wortes „verpflichtend“ wurde der Leitantrag angenommen. |


Der Dilemma-Antrag

Ein Kommentar von Peter Ditzel

Peter Ditzel, Herausgeber der DAZ

Der Gesetzgeber erwägt, Warnhinweise auf Packungen von OTC-Schmerzmitteln vorzuschreiben. Solche Hinweise sollen den Patienten, den Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass Schmerzmittel für eine zeitlich begrenzte Anwendungsdauer (drei bis vier Tage) zugelassen sind. Die Warnhinweise sollen dazu beitragen, Gesundheitsschäden für den Verbraucher zu vermeiden. Der Deutsche Apothekertag hatte über einen Antrag zu entscheiden, der den Gesetzgeber auffordern soll, eben auf solche Warnhinweise auf Analgetika-Packungen zu verzichten. Ein Antrag, der den Apothekertag vor ein Dilemma stellte: Entscheidet sich das Plenum für diesen Antrag, dann könnte das der Öffentlichkeit signalisieren: Apotheker nehmen Gesundheitsschäden der Verbraucher in Kauf, weil sie Warnhinweise auf Schmerzmittelpackungen ablehnen. Entscheidet sich der Apothekertag ­allerdings gegen diesen Antrag, dann kann dies als Zugeständnis gewertet werden: Die Apotheker selbst trauen ihrer pharmazeutischen Beratung nicht und haben lieber noch Warnhinweise auf den Packungen, um dem Verbraucher die Gefährlichkeit zu verdeutlichen.

Um es vorwegzunehmen: Der Antrag wurde angenommen. Und das ist trotz des (kleinen) Dilemmas die bessere, nein, die einzig richtige Wahl. Denn es gibt in der Tat gute Gründe, auf Warnhinweise bei OTC-Analgetika zu verzichten. Hätten nämlich nur rezeptfreie Schmerzmittel Warnhinweise, könnte dies dem Verbraucher, der möglicherweise OTC- und Rx-Präparate in seiner Hausapotheke vorfindet, suggerieren, die Präparate ­ohne Warnhinweise (in diesem Fall die Rx-Analgetika) seien harmloser. Außerdem gibt es keine Belege dafür, dass solche Warnhinweise einen Missbrauch verhindern könnten. Ein weiteres Argument: Würden OTC-­Analgetika durch Warnhinweise vermeintlich sicherer gemacht, könnte das den einen oder anderen ökonomisch orientierten Gesundheitspolitiker eines Tages dazu verleiten, die Freiverkäuflichkeit dieser Präparate zu fordern.

Und noch etwas: Würden wir für eine Analgetika-Warnhinweis-Verordnung plädieren, sie akzeptieren oder gar gut heißen, würden wir als Apotheker unsere Beratung selbst gering schätzen und als nicht wirksam. Letztlich würde eine solche Warnhinweis-Verordnung die Kompetenz des Apothekers, ja sogar die Apothekenpflicht ad absurdum führen.

Ein Zwischenruf auf dem Apothekertag zeigte allerdings, dass sich einige Apotheker an der eigenen Nase packen müssen. Denn auch angesichts dieser Diskussion um Warnhinweise auf OTC-Analgetika sollten Sonderangebote wie Paracetamol für 99 Cent ein Unding sein. Damit ­disqualifizieren sich diese Kollegen selbst und erweisen der eigenen Kompetenz einen Bärendienst.

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