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Wann wird das Kartellamt aktiv?

Hintergründe zu den Durchsuchungen bei Pharma-Großhändlern wegen mutmaßlicher Absprachen

BERLIN (ks) | Vorige Woche hat das Bundeskartellamt mehrere Stand­orte von acht pharmazeutischen Großhändlern durchsucht. Es besteht der Verdacht, die Unternehmen könnten wettbewerbsverzerrende Absprachen getroffen haben. Wie kommt es zu solchen Aktionen der Wettbewerbsbehörde – und wie geht es nun weiter?

Die Razzien in der vergangenen Woche haben für Unruhe in der Branche gesorgt. Gleichwohl: Alle betroffenen Unternehmen beteuern, nichts von Absprachen zu wissen und erklärten ihre Kooperation mit der Behörde (siehe AZ 2016, Nr. 38, S. 1). Für sie gilt – wie bei allen Ermittlungen – die Unschuldsvermutung. Doch damit das Bundeskartellamt – dessen Aufgabe der Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist – in Aktion tritt, muss es schon einen Verdacht haben, der mehr als vage ist. Denn wie andere Behörden verfügt es nicht über üppige personelle Ressourcen. Wie das Amt im vorliegenden Fall zu seinem Verdacht kam, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt Spekulation. Es bestätigte zwar die Durchsuchungen, will sich allerdings nicht weiter äußern, ehe die Ermittlungen beendet sind.

Typische Auslöser

Doch was veranlasst das Kartellamt überhaupt, Ermittlungen aufzunehmen? Der Behörde zufolge geht gut die Hälfte seiner Verfahren auf Kronzeugen zurück. Für solche Hinweise von Insidern setzen die Wettbewerbshüter Anreize: Wer als erstes freiwillig aufdeckt und kooperiert, also als Kronzeuge auftritt, kann im Fall, dass tatsächlich Bußgelder verhängt werden, von diesem gänzlich verschont bleiben. Wer als zweites einen Beitrag zur Aufklärung leistet, bekommt nach der geltenden Bonusregelung immerhin noch einen 50-prozentigen „Rabatt“. Übrigens: Ist ein Kronzeuge im Spiel, ist es durchaus üblich, dass dieser ebenfalls durchsucht wird. Doch ein Kronzeuge muss es nicht immer sein. Denkbar ist beispielsweise auch, dass sich Kundenbeschwerden gehäuft haben. Zudem findet sich auf der Webseite des Bundeskartellamts die Möglichkeit, anonym Hinweise zu geben.

Im Fall der Pharma-Großhändler wird sich nun zeigen, ob das Kartellamt mit der Durchsuchung Beweismittel sicherstellen konnte, die den Verdacht auf wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bestätigen oder entkräften können. Es könnte sich aber auch nur um einen falsch dargestellten Informationsaustausch zwischen den Großhandlungen handeln. Wenn es aber Absprachen geben sollte, ist nach Ansicht von Kartelrechtsexperten kaum damit zu rechnen, dass diese plump schriftlich und deutlich festgehalten sind. Immerhin hat die Branche bereits Erfahrungen mit der Wettbewerbsbehörde gesammelt. Insofern ist jetzt das Gespür der Ermittler gefragt.

Klar ist im Moment nur: Kartellverfahren sind langwierig. Sollte die Behörde letztlich zu der Erkenntnis kommen, dass hier der Wettbewerb verzerrt wurde, drohen den Unternehmen empfindliche Geldbußen. Je länger der Zeitraum, über den eine laufende Absprache nachgewiesen werden kann, desto teurer wird es. Die verhängten Bußgelder können bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes betragen. |

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