DAZ aktuell

Homöopathie soll auf den Prüfstand

Informationsnetzwerk Homöopathie fordert vom BMG Gutachten zur Wirksamkeit

STUTTGART (hfd/ral) | Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe soll ein Gutachten in Auftrag geben, mit dessen Hilfe die für homöopathische Arzneimittel postulierte Wirksamkeit überprüft werden soll. Dazu hat ihn vergangene Woche das „Informationsnetzwerk Homöopathie“ in einem offenen Brief aufgefordert.

Der Homöopathie-kritische Verein ­reagiert mit dem Brief auf einen im Januar von der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) veröffentlichten „Forschungsreader“, in dem verschiedene Studien zusammengestellt sind, die – so die Einschätzung der Gesellschaft – eine spezifische Wirksamkeit von homöopathischen Therapieansätzen belegen. Eine „unsinnige Behauptung der Homöopathen“ meint dazu das Informationsnetzwerk Homöopathie und fordert in seinem offenen Brief nun Aktivitäten von der Bundesregierung.

Prüfung auf Evidenz wie bei anderen Therapieverfahren

Die Homöopathie soll nach dem Willen der Initiative ebenso auf Evidenz geprüft werden, wie andere Behandlungsverfahren. Das BMG habe immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Methodik der evidenzbasierten Medizin bewährt habe und in diesem Zusammenhang 2015 im Bundestag nicht zufällig auf das IQWiG und das Freiburger Cochrane Zentrum verwiesen, erklärt das Informationsnetzwerk Homöopathie. Da alle Behandlungsverfahren auf Evidenz untersucht würden, um als Regelleistung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen zu werden, sollte die ­Alternativmedizin genauso behandelt werden. „Wir sind insoweit der Auf­fassung, dass die Homöopathie nicht weiter von derartigen Überprüfungen ausgenommen werden darf“, schreiben die Homöopathie-Kritiker. „Wir fordern das BMG auf, ein Gutachten zur Aussagekraft des Forschungsberichts der WissHom bei einer derart unstrittig wissenschaftlich ausgewiesenen Institution in Auftrag zu geben.“ Es sei höchste Zeit, dass die ­Politik sich den Vertretern unseriöser Heilversprechungen offensiv entgegenstellt, erklärt die Initiative.

Homöopathie-Verbot versus Erhalt der Therapievielfalt

Die Forderung dürfte bei Homöopathie-Kritikern auf offene Ohren stoßen – gleichzeitig jedoch auch die Befürworter auf den Plan rufen. Eine ähnliche Meinung wie die Initiative vertritt z. B. der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, ­Josef Hecken, sowie Kassenärzte-Chef Andreas Gassen. Hecken hatte unlängst gefordert, Kassen sollten homöopathische Behandlungen künftig nicht mehr zahlen dürfen – und bei Krebskranken solle die Therapieart gleich ganz verboten werden. Gassen unterstützte ihn darin.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert derweil, dass Homöopathie auch in Zukunft als Satzungsleistung von der GKV erstattet werden kann. „Natürlich können schwerwiegende Krankheiten wie Krebs nicht allein durch alternative Medizin geheilt werden“, so BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. „Wer aber die Homöopathie als ergänzende und in der Regel nebenwirkungsarme Behandlung ver­bieten will, beschneidet die Therapievielfalt und bevormundet zahlreiche Patienten in Deutschland.“ Homöopathie sei kein wirkungsloser Hokuspokus, sondern eine anerkannte und ­bewährte Therapieform.

Und auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) setzt sich für die Homöopathie ein. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft des BAH, erklärte, schon allein die Debatte gefährde „in unverantwortlicher Weise“ die Arzneimittelvielfalt und die therapeutischen Möglichkeiten. |

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