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Eigene Absicherung, längere Lebensarbeitszeit

Strategien gegen die Altersarmut

Deutschlands Bürgerinnen und Bürger werden immer älter. Einmal mehr fordern Wirtschaftsexperten deshalb, das Renteneintrittsalter anzupassen. Sinnvoller wäre, stärker auf individuelle Maßnahmen wie die betriebliche Altersvorsorge zu setzen.

Wie das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) herausfand, er­halten Ruheständler so lange Rente wie nie zuvor. Die Bezugsdauer ist bei Frauen auf 22,8 Jahre gestiegen, und bei Männern waren es 18,8 Jahre (Zahlen von 2015). Zum Vergleich: Im Jahr 2010 lag dieser statistische Wert noch bei 22,1 bzw. 17,5 Jahren. Grund genug für IW-Experten, eine Anpassung in die Diskussion zu bringen. Ihr Plan sieht vor, das Renteneintrittsalter bis 2030 stufenweise auf 69 Jahre und bis 2041 auf 73 Jahre anzuheben.

Anpassung 27 Jahre nach der Wende

Weitaus wichtiger ist jedoch die Frage, wann das Rentenniveau Ost endlich das Rentenniveau West erreicht – schließlich liegt die Wende 27 Jahre zurück. Bundesarbeits­ministerin Andrea Nahles (SPD) hat sich das Jahr 2020 als Ziel gesetzt. Ihr kürzlich veröffentlichter Gesetzentwurf sieht vor, den Rentenwert Ost zum 1. Januar 2018 um 50% des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Unterschieds zum Rentenwert West anzuheben. Die vollständige Angleichung soll zum 1. Januar 2020 erfolgen.

Die sogenannte Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung will Nahles entsprechend anpassen.

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Wer jeden Monat etwas Geld übrig hat, sollte lieber an eine Entgelt­umwandlung denken, als ein Sparschwein zu füttern.

Zuschuss vom Arbeitgeber

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind noch in anderem Zusammenhang von Bedeutung: für die betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer kann mit Teilen seines Bruttogehalts eine Zusatzrente aufbauen. Dabei lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge primär, um steuer- und sozialversicherungsrechtliche Entgeltanteile einzusparen. Die späteren Leistungen im Rentenalter sind zwar voll steuerpflichtig, aber weil die Einkünfte eines Rentners geringer sind, profitiert er vom geringeren Steuersatz.

Als Obergrenze für die Entgelt­umwandlung hat der Gesetzgeber 4% der BBG in der gesetz­lichen Rentenversicherung festgelegt. Zuletzt erhöhten sich die BBG West von 6050 Euro (2015) auf 6200 Euro pro Monat (2016) und die BBG Ost von 5200 Euro auf 5400 Euro pro Monat. Das bedeutet für Angestellte, dass sie mehr Geld gewinnbringend auf die hohe Kante legen können.

ADEXA-Mitglieder haben bessere Karten: Machen tarifgebundene Angestellte von der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung Gebrauch, erhalten sie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20% des umgewandelten Betrags. Außerdem zahlt der Arbeitgeber – je nach der wöchent­lichen Arbeitszeit der Angestellten – noch einen Beitrag zwischen 10,00 und 27,50 Euro. Lassen Sie sich diesen Vorteil nicht entgehen! |

Weitere Informationen: http://bit.ly/2azatRj

Michael van den Heuvel

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