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Zyto-Versorgung vor dem Chaos?

VZA begrüßt GMK-Beschluss

BERLIN (ks) | Beim Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) ist man überzeugt: Ausschreibungen sind für die Zytostatika-Versorgung schlicht ungeeignet. Handele die Politik nicht bald, bahne sich in der örtlichen Arzneimittel­versorgung Krebskranker „ein komplettes Chaos“ an. Hoffnung gibt dem VZA nun ein Beschluss der Länderminister.

VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim fordert: „Der Bundesgesetzgeber muss den Zusammenbruch der zuverlässigen onkologischen Versorgung im Land mit patientenindividuell hergestellten Zytostatika verhindern, den das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) für Zytostatika-Ausschreibungen der Krankenkassen und gegen die freie Apothekenwahl der Patienten programmiert hat“. Denn seit dem Ende 2015 ergangenen BSG-Urteil kennen die Kassen offenbar kein Halten mehr. Immer mehr schreiben die ambulante Zyto-Versorgung aus. Zuletzt veröffentlichten die DAK und der Kassen-Dienstleister GWQ die erste Ausschreibung für das ganze Bundesgebiet.

Hoffnung setzt der VZA nun einen der letzte Woche getroffenen Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Die Landesgesundheitsminister stellen darin ebenfalls fest, dass besagtes BSG-Urteil erhebliche Auswirkungen auf die ambulante Versorgung der Versicherten mit in Apotheken individuell hergestellten Zytostatika und sterilen Arzneimitteln haben dürfte – jedenfalls dort, wo solche Verträge geschlossen werden. Sie bitten daher die Bundesregierung, zu prüfen, „ob solche Exklusivverträge die bewährte, flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich flexible, zeit- und ortsnahe Versorgung mit individuellen Zytostatikazubereitungen gefährden“. Wenn ja, soll sie prüfen, ob zur Begrenzung der Ausgabensteigerungen bei parenteralen Zubereitungen andere Instrumente als Exklusivverträge gesetzlich geregelt werden müssen. Ziel müsse sein, „dass eine qualitätsgerechte und patientennahe ambulante Versorgung der Versicherten mit individuell hergestellten sterilen Arzneimitteln in der Fläche erhalten bleibt“. |

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