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Ein Bild von einem Beruf

Das neue „Berufsbild der Apothekerin und des Apothekers“ ist veröffentlicht

STUTTGART (wes) | Die deutschen Apotheker haben ein neues Berufsbild. Auf 24 Seiten fasst es die Tätigkeitsbereiche und Berufsfelder, vor allem aber das Selbstverständnis der Apotheker zusammen: Als „Experten für Arzneimittel“ versorgen sie die Bevölkerung mit Arzneimitteln, gewissenhaft und mit größter Sorgfalt. Das Wohl des Patienten steht im Mittelpunkt allen Handelns, das die Apothekerinnen und Apotheker als Angehörige eines Freien Berufs unabhängig, eigenverantwortlich und kollegial ausüben.

Am 16. Juni hat die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) das neue „Berufsbild der Apothekerin und des Apothekers“ verabschiedet. Vorausgegangen war eine Online-Diskussion Ende letzten Jahres, in der über 1200 Kommentare zum Entwurf der eigens eingerichteten Arbeitsgruppe unter Leitung des BAK-Vize Thomas Benkert abgegeben wurden.

Grundsätzliche Änderungen haben sich aus diesen Anmerkungen nicht mehr ergeben, doch wurde das Papier an etlichen Stellen umformuliert, umgestellt oder ergänzt. Dem folgte eine Abstimmungsphase mit den Landesapothekerkammern, der Beschluss der BAK-Mitgliederversammlung Mitte Juni und nun die Veröffentlichung auf der Website der ABDA (s. Kasten).

Mehr im Web

Das neue „Berufsbild der Apothekerin und des Apothekers“ finden Sie im Wortlaut auf der Website der ABDA unter www.abda.de/fileadmin/assets/Ausbildung_Studium_Beruf/Berufsbild_BAK-MV_16_06_16.pdf

Präambel – das Selbstverständnis der Apotheker

In einer Präambel schildert das Berufsbild den gesetzlichen Auftrag an die Apotheker (… „die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen…“, § 1 Bundes-Apothekerordnung), formuliert aber besonders das Selbstverständnis des Apothekers als „Angehöriger eines Heilberufs und eines Freien Berufs“, der den Versorgungsauftrag auf allen Stufen der Arzneimittelentwicklung, -herstellung und -abgabe wahrnimmt. Dies tut er in allen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen, neben der öffentlichen Apotheke insbesondere in Krankenhäusern, in Wissenschaft und Industrie, in der Verwaltung, Bildungseinrichtungen usw.

In allen diesen Bereichen übt der Apotheker seine Tätigkeit „immer nach bestem Wissen und Gewissen“ und mit größter Sorgfalt aus. Dabei wahrt er, auch durch Verschwiegenheit, das „besondere Vertrauensverhältnis zu Patienten, Kunden und Partnern im Gesundheitswesen“. Mit Letzteren arbeitet er kollegial zusammen, außerdem arbeiten die Apotheker auch in verschiedenen Gremien – staatlichen, solchen der Selbstverwaltung und internationalen – mit. Betont wird auch, dass für die Ausübung apothekerlicher Tätigkeiten eine „wissenschaftliche und akademische Ausbildung“ an einer Universität notwendig ist und nur Absolventen eines Pharmaziestudiums nach „erfolgreichem Bestehen“ der drei Staatsexamen die Approbation erteilt wird.

Foto: vvoe – Fotolia.com
Kleine Rahmenauswahl für das Berufsbild Die BAK hat das überarbeitete Berufsbild der Apotheker verabschiedet. Es ist moderner, der grundsätzliche Aufbau ist aber geblieben. In vielen Fällen dürfte also ein neuer Anstrich für den vorhandenen Rahmen reichen.

Tätigkeitsbereiche – die Vielfalt

Anschließend an die Präambel widmet sich das Berufsbild acht Tätigkeitsbereichen näher, in denen Apotheker ihren Beruf „insbesondere“ ausüben: der öffentlichen Apotheke, dem Krankenhaus, der pharmazeutischen Industrie, Prüfinstitutionen, der Bundeswehr, der öffentlichen Gesundheitsverwaltung, den Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Berufsfachschulen, Berufsschulen und Bildungseinrichtungen, in den pharmazeutische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden.

Das Berufsbild hält ausdrücklich fest, dass Apotheker auch in vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens tätig sind, z. B. „im pharmazeutischen Großhandel, bei Verbänden, Krankenkassen, pharmazeutischen Hilfsorganisationen und Fachmedien.“

Die öffentliche Apotheke

In der öffentlichen Apotheke ist die Verantwortung für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung am augenscheinlichsten. Der Apotheker gewährleistet aber auch einen „niedrigschwelligen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und individuellen Gesundheitsfürsorge“. Er beachtet die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten, dessen Wohl im Mittelpunkt des Handelns steht. Doch nicht nur für die Gesundheit der Patienten, die der Apotheker „erhält und verbessert“, sondern auch für die „Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung“ trägt er Verantwortung.

Insbesondere die Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Information und Beratung der Patienten und Kunden, aber auch der Angehörigen anderer Heilberufe, sowie die Herstellung, Prüfung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln gehören zu den Aufgaben in der öffentlichen Apotheke.

Das im Rahmen des Perspektivpapiers zur Zukunftsaufgabe der Apotheker erhobene Medikationsmanagement findet sich einen Absatz unter dem Punkt „Information und Beratung“. Es wird definiert als kontinuierliche Analyse der gesamten Medikation – einschließlich der Selbstmedikation – „mit dem Ziel, arzneimittelbezogene Probleme zu vermeiden bzw. zu erkennen und zu lösen und so die Effektivität und Effizienz der Arzneimitteltherapie zu erhöhen“. Dabei soll der Apotheker auch beratend in die Verschreibungsprozesse und Therapieverläufe einbezogen sein.

Andere Berufsfelder

Jeder fünfte deutsche Apotheker arbeitet außerhalb der öffentlichen Apotheke, wie die BAK schreibt. Deswegen verdeutliche das neue Berufsbild die besonderen pharmazeutischen Leistungen, die in diesen Tätigkeitsbereichen erbracht werden. Diese reichen von der Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelinformation im Krankenhaus über die Forschung und Entwicklung, Zulassung und Herstellung und Qualitätssicherung in der pharmazeutischen Industrie bis zu Fragen der Pharmakovigilanz und Arzneimittelsicherheit in Prüfinstitutionen und der Gesundheitsverwaltung. Auch die Besonderheiten der „sanitätsdienstlichen Versorgung“ oder die Tätigkeiten in der Forschung sowie der Lehre sowohl an Hoch- wie an berufsbildenden Schulen werden geschildert.

Modernisierung, kein Neubau

Insgesamt fällt auf, dass das neue Berufsbild im Vergleich zum Vorgänger deutlich modernisiert wurde, der grundsätzliche Aufbau aber gleich geblieben ist. Neben einer sprachlichen „Runderneuerung“ wurden auch neue Aufgabengebiete aufgenommen, Formulierungen an neue Begriffe und Definitionen angepasst – und der Patient vor allem im Abschnitt über die öffentliche Apotheke eindeutig in den Mittelpunkt gestellt. Auch die kollegiale Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen wird stärker betont als bisher. |



Erst das Berufsbild, dann die Approbationsordnung?!

Ein Kommentar von Benjamin Wessinger

Dr. Benjamin Wessinger, Chefredakteur der DAZ

Nach dem Perspektivpapier „Apotheke 2030, das der Deutsche Apothekertag im Herbst 2014 verabschiedete, richtet das nun beschlossene Berufsbild den Blick eher auf den Status quo des Apothekerberufs – und auf alle seine Facetten, nicht nur auf die öffentlichen Apotheken.

Doch beim heutigen Stand stehenbleiben will die Bundesapothekerkammer (BAK) offenbar nicht mit dem Papier. Ihr Vizepräsident Thomas Benkert, der auch die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des neuen Berufsbilds geleitet hat, sieht in dem nun verabschiedeten Papier jedenfalls „die Grundlage für die anstehende Diskussion über eine Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker“.

Diese Diskussion war bereits während der Debatten um das Perspektivpapier immer wieder aufgeflammt. In letzter Zeit hatten sich die Standesvertreter der Apotheker aber bei der Forderung nach einer Reform des Pharmaziestudiums auffällig zurückgehalten – vielleicht auch als Reaktion auf die doch sehr deutliche Kritik aus Reihen der Hochschullehrer an solchen Gedankenspielen.

Doch eines sollte klar sein: Die Ausbildung der Apotheker muss sich an ihrem Berufsbild orientieren, an den Tätigkeitsfeldern und Aufgabenbereichen, die sie wahrnehmen. Und dabei sollte nicht ausgerechnet das Berufsfeld, das 80 Prozent der Pharmazeuten ergreifen – die Arbeit in der öffentlichen Apotheke – dasjenige sein, das am wenigsten Berücksichtigung findet.

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