Aus den Ländern

EuGH, Erfolge und Etat-Ablehnung

Delegiertenversammlung der Kammer Nordrhein

NEUSS (wes) | Eigentlich habe er seinen Lagebericht mit „schöner Mist“ überschreiben wollen, sagte Präsident Lutz Engelen in der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Nordrhein am 8. Juni in Neuss und meinte das für Apotheker unerfreuliche Plädoyer des ­Generalanwalts am EuGH. Aber er hatte auch Positives zu berichten.
Foto: AK NR

Lutz Engelen

Engelen und die Kammerjustiziarin Bettina Mecking berichteten ausführlich von der Verhandlung des EuGH in Luxemburg und den möglichen Folgen, falls das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar folgt. Dieser hält das deutsche Rx-Boni-Verbot für ausländische Versender für europarechtswidrig. Einer Aufhebung dieses Verbots würde der Wegfall der Preisbindung für deutsche Apotheken folgen, so ­Mecking. Zwar würde ein Urteil nur für ausländische Apotheken gelten, doch der Gesetzgeber wäre in der Folge wohl gezwungen, die Boni auch für deutsche Apotheken zuzulassen. Auch die Preisbindung des Großhandels könnte dann auf dem Spiel stehen.

Doch Engelen hofft, dass es nicht so weit kommt. Denn diese Entscheidung würde zu Höchstpreisen führen, „und dann würden Lose ausgeboten, wie das heute bei der Zytostatika-Versorgung üblich ist. Das wäre dann das Ende der flächendeckenden Versorgung, weil nicht mehr jede Apotheke lieferberechtigt wäre.“ Das könne auch die Bundesregierung nicht wollen, und auch Gesundheitsminister Gröhe sei sich über die Konsequenzen im Klaren.

Auch Positives zu berichten

Danach kam Engelen auf die positiven Themen zu sprechen und lobte an mehreren Beispielen die Arbeit der Kammer seit der letzten Delegiertenversammlung im November 2015.

Zum Beispiel AMTS-Projekt: Das erste ATHINA-Symposium sei ein voller Erfolg gewesen (ausführlicher Bericht in DAZ 2016, Nr. 23: „AMTS – quo vadis? Erstes ATHINA-Symposium in Bonn“). Engelen betonte die Vorreiterrolle, die Nordrhein-Westfalen beim Thema AMTS einnehme. Auch im Vergleich mit anderen Apothekerkammern brauche man sich nicht zu verstecken

Zum Beispiel Medikationsplan: Durch die engen Kontakte der Apotheker- zur Ärztekammer und die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe der Ärztekammer, die den Medikationsplan vorbereitet, habe man den Ärzten klarmachen können, dass die Mitarbeit der Apotheker hier unerlässlich sei.

Zum Beispiel Rezepturprojekt: Das Projekt läuft sehr gut. Bereits in der ersten Woche haben sich über 240 Apotheken gemeldet und um den Besuch eines Tutors gebeten; die Tutoren beginnen nun ihre Arbeit in den Apotheken.

Zum Beispiel Nachwuchs-Kampagne: In einem Jahr habe es fast 40 Auftritte auf Berufsmessen und in Schulen gegeben, dazu zehn öffentliche Auftritte mit dem neuen Stand. Das Feedback sei sehr gut. Allerdings sollten die Apotheken noch mehr Auszubildendenplätze melden und auch Praktikumsstellen anbieten, bat Engelen. Es sei ein neuer Facebook-Auftritt geplant, um junge Leute anzusprechen.

Abstimmung über ABDA-Haushalt

Auch über den kurz vorher bekannt­gewordenen Entwurf für den ABDA-Haushalt 2017 wurde diskutiert. Dieser sieht eine Erhöhung der Beiträge aus Nordrhein um 3,67 Prozent vor. Engelen hielt diese Erhöhung angesichts der Umsatzsteigerungen der Apotheken für vertretbar, auch weil damit vor allem der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und der neuen IT-Abteilung finanziert werden solle – beides Forderungen auch der Kammer Nordrhein. Letztendlich konnten seine Argumente die Delegierten jedoch nicht überzeugen: Da sich die Mehrheit enthielt, reichten 37 Nein-Stimmen gegen sieben Ja-Stimmen aus, um den Haushaltsentwurf abzulehnen (ausführ­licher Bericht in der AZ 2016, Nr. 24: „Kammer Nordrhein lehnt ABDA-­Haushalt ab“). |

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