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Wie viel Strafe darf es sein?

Irreführende Nurofen-Werbung

STUTTGART (jb) | Australische Verbraucherschützer sind mit der Strafe, die gegen Reckitt-Benckiser wegen irreführenden Marketings für Nurofen®-Präparate verhängt wurde, nicht zufrieden. Knapp 900.000 Euro seien zu wenig dafür, dass die Firma Patienten getäuscht und daraus Profit geschlagen habe.

Im Dezember 2015 war dem britischen Konzern Reckitt-Benckiser in Australien gerichtlich untersagt worden, wirkstoffgleiche Nurofen®-Präparate für verschiedene Indikationen zu bewerben. Die Firma hatte Ibuprofen-Lysinat in gleicher Dosierung und unter gleichem Namen in mehreren Varianten angeboten: gegen Rückenschmerzen, gegen Regelschmerzen, gegen Migräne und gegen Spannungskopfschmerz. Dafür war Reckitt-Benckiser zu einer Strafe von 1,7 Millionen australischen Dollar verurteilt worden, das entspricht knapp 900.000 Euro. Das Gericht begründete die Strafhöhe damit, dass die Kunden zwar möglicherweise einen finanziellen Verlust erlitten ­haben, die Produkte aber dennoch wirksam gegen Schmerzen waren.

Der australischen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde ACCC genügt die Strafe jedoch nicht. Sie will Beschwerde einlegen. Die ACCC hatte die Höchststrafe von 6 Millionen ­australischen Dollar gefordert und dies zum einen mit einer abschreckenden Wirkung begründet. Zum anderen mit der Dauer, über die die Produkte auf diese Weise vermarktet wurden, sowie mit deren Verbreitung und den erheblichen Abverkäufen und Gewinnen, die Reckitt-Benckiser damit erzielt hat. Selbst 6 Millionen australische Dollar Strafe sind in den Augen der Verbraucherschützer Kleingeld für derartige Firmen. Sie würden einfach als Betriebskosten betrachtet. |

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