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Vertreterversammlung Rheinland-Pfalz

Vorbereitung zur Wahl 2016 – Beschlüsse des Vorstands

Da die derzeitige Vertreterversammlung im September 2011 gewählt worden und am 19. November 2011 erstmalig zusammengetreten ist, ist sie gemäß § 6 der Hauptsatzung nach fünf Jahren nunmehr erneut zu wählen. Zur Vorbereitung auf die Wahl hat der Vorstand der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz in seinen Sitzungen am 26. Januar 2016 und 3. März 2016 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Gemäß § 3 Satz 1 der Wahlordnung (WahlO) ist Wahltag Montag, der 12. September 2016, bis nachmittags 18.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlbriefe beim Wahlleiter eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen Berücksichtigung zu finden.

2. Gemäß § 6 Abs. 1 WahlO wird Apotheker David Ehrhard, Nahetal-Apotheke OHG, Ludwig-Kientzler-­Straße 5, 55543 Bad Kreuznach, zum Wahlleiter bestellt; Stellvertreter des Wahlleiters ist Kammergeschäftsführer Rechtsanwalt Arnulf Klein.

3. Gemäß § 7 Abs. 2 WahlO ist im Einvernehmen mit dem Vorstand folgender Wahlausschuss gebildet worden:

Wahlkreis I:
Beisitzer: Apotheker Bernhard Pohlmann, Neue Apotheke, Lindenallee 13, 57577 Hamm/Sieg.
Stellvertreter: Apotheker Thomas Christmann, Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm/Sieg.

Wahlkreis II:
Beisitzer: Apotheker Jörg Schulze, Blumen-Apotheke, Glanstr. 19, 66901 Schönenberg-Kübelberg.
Stellvertreter: Apotheker Dr. Karljörg Nestel, Im Herzenacker 38, 55435 Gau-Algesheim.

Wahlkreis III:
Beisitzer: Pharmazierat Gottfried Panten, Auf den Steinen 11, 54516 Wittlich.
Stellvertreterin: Apothekerin Natalja Drosdowa, Paracelsus-Apotheke, Böhmerstr. 7, 54290 Trier.

Eingaben, die dem Wahlausschuss vorgelegt werden sollen, sind an den Wahlleiter bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz zu richten.

Der Wahlleiter ist zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses.

4. Gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlordnung gibt der Vorstand bekannt, dass in drei Wahlkreisen gewählt wird:

Wahlkreis I umfasst die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz.

Wahlkreis II umfasst die Landkreise Alzey-Worms, Bad-Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Wahlkreis III umfasst die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkan­eifel sowie die kreisfreie Stadt Trier.

5. Gemäß § 9 Abs. 1 WahlO wird das Wählerverzeichnis mit dem 70. Tag vor dem Wahltag, das ist am Montag, dem 4. Juli 2016, geschlossen.

6. Die konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung wird am Samstag, dem 19. November 2016 stattfinden.

Der Vorstand bittet mit Rücksicht auf die bevorstehende Wahl alle Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz, die sich als Kammerangehörige bisher nicht bei der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gemeldet haben, dies umgehend zu tun, damit das Wählerverzeichnis bei der Schließung am 4. Juli 2016 möglichst alle Kammerangehörigen enthält. Kammerangehörige sind nach dem Heilberufsgesetz Apothekerinnen und Apotheker, die im Land Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, oder diejenigen Personen, die die freiwillige Mitgliedschaft aufgrund eines Antrages und Beschlusses des Vorstandes erworben haben.

Da vom 18. Juli bis 26. August 2016 in Rheinland-Pfalz Schulferien sind, werden manche Kollegin und mancher Kollege in den wohlverdienten Urlaub fahren. Daher empfehle ich, sich gegebenenfalls die Kammerpost nachsenden zu lassen, wenn andernfalls nicht gesichert werden kann, dass eine beabsichtigte Bereitschaftserklärung für eine Kandidatur zur Wahl bis spätestens Freitag, dem 29. Juli 2016 bei der Kammergeschäftsstelle eingeht. Die Aufforderung zur Bewerbung als Kandidat kann nämlich erst nach Schließung des Wählerverzeichnisses, also nach dem 4. Juli 2016, an alle Kammermitglieder verschickt werden.

Bitte halten Sie ein Passbild (Papierabzug oder digital mit höchstmöglicher Auflösung) vorrätig, da die Kammer in bewährter Weise wie vor fünf Jahren die Bewerber in einem Sonderrundschreiben mit ihrem Konterfei präsentieren will. Das Foto wird zu gegebener Zeit von den Bewerbern angefordert werden.

Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Dr. Andreas Kiefer, Präsident


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