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G-BA nun namentlich

BPI darf Namen erfahren

G-BA nun namentlich

wes | Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) möchte vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) erfahren, wer im Unterausschuss Arzneimittel sitzt. Diese Auskunft muss der G-BA erteilen, sagt das Verwaltungsgericht Berlin.

Bereits 2014 hat der BPI beim G-BA Auskunft über Namen, Titel, akade­mischen Grad sowie Berufs- und Funktionsbezeichnung der Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel verlangt. Da sich der G-BA weigerte, klagte der Verband vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Das Gericht hatte dem BPI am 17. März recht gegeben, da der G-BA keine Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Urteil nun rechtskräftig. Der BPI kündigte noch am selben Tag per Pressemitteilung an, die gewünschten Informationen anzufordern: „Wir werden nun den G-BA anschreiben und ihn darum bitten, die richtigen Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen und uns Zugang zu den beanspruchten Daten zu geben“, wird BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp zitiert.

Laut Urteilsbegründung wiegt das Informationsinteresse des BPI schwerer als das Interesse der Ausschussmitglieder am Schutz ihrer personenbezogenen Daten. Es müsse geprüft werden können, „welchen beruflichen und fachlichen Hintergrund die einzelnen Mitglieder haben, welchen Einflüssen sie ggf. ausgesetzt sein könnten“ und ob die Interessen aller von den Entscheidungen Betroffenen in den Unterausschüssen durch entsprechenden Sachverstand repräsentiert seien. Denn der Ausschuss bereite „gewich­tige Weichenstellungen im Gesundheitswesen vor, die Millionen gesetzlich Krankenversicherte betreffen. |

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