DAZ aktuell

Tele-Medizin ist Add-on

Apotheker begrüßen Lex DrEd

BERLIN (bro/ks) | Mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ werden vor allem europäische Vorgaben rund um klinische Studien umgesetzt. Doch es wurden auch weitere Regelungen an das Vorhaben angedockt. Am 9. Mai fand die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt.

Das in der Bundes-Apothekerordnung gerade erst neu definierte Berufsbild des Apothekers soll um weitere Tätigkeiten in der Lehre und Forschung sowie in der öffentlichen Verwaltung erweitert werden. In der Anhörung zeigte sich Lutz Tisch, Chefjurist der ABDA zufrieden: „Die Regelungen sind angezeigt, sie waren auch notwendig. Wir begrüßen das rundum.“

Mehr Gesprächsbedarf gab es beim Thema Online-Verordnungen. Laut AMG-Novelle sollen Apotheker künftig die Abgabe von Rx-Medikamenten verweigern, wenn bei der Verordnung augenscheinlich kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Wie schon in der ABDA-Stellungnahme beschrieben, erklärte Tisch, dass das Verbot solcher Geschäftsmodelle europa- und verfassungsrechtlich zulässig sei. Hintergrund für die Aussage ist, dass die Londoner Online-Arztpraxis DrEd die beabsichtigte Regelung für europarechtswidrig hält und im Zweifel rechtliche Schritte einleiten will.

Tisch erklärte, dass die Telekommunikation im Gesundheitswesen aus Sicht der ABDA „immer nur ein Add-On sein kann“ und den persönlichen Kontakt zu den Heilberuflern nicht ersetzen könne. Tisch forderte, dass der Kontakt in jedem Fall „unmittelbar“ sein müsse und die Formulierung im Gesetzestext eventuell angepasst werden sollte. |

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