Foto: DAZ/Sket

Retaxfalle der Woche

Drei Kreuze – aber richtig!

Bei Fehlern auf T-Rezepten droht Strafverfolgung

DAP |  T-Rezepte werden für Verordnungen lenalidomid-, pomalidomid- und thalidomidhaltiger Arzneimittel verwendet. Auf dem T-Rezept-Formular sind bestimmte Kästchen anzukreuzen, um die Einhaltung der Therapiesicherheit zu bestätigen. In der Praxis hat sich daher der Merksatz „Drei Kreuze muss ein T-Rezept aufweisen“ weitgehend durchgesetzt. Werden diese in der Arztpraxis allerdings nicht an der richtigen Stelle gesetzt, droht der Apotheke sogar ein Strafverfahren.

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