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„Was spricht dagegen?“ – so Einiges!

Apotheker fordert Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst

STUTTGART (wes) | In der Ärzte Zeitung hat ein Apotheker gefordert, dass Ärzte im Notdienst bestimmte Arzneimittel abgeben dürfen sollten. Das verbessere nicht nur die Versorgung der Patienten, eine solche Regelung biete auch die Chance, im Gegenzug neue Tätigkeitsfelder für die Apotheken zu erschließen. Viele Apotheker reagieren entsetzt auf den Vorschlag, auch die Ärzte scheinen nur mäßig begeistert.

In einem ganzseitigen Gastbeitrag mit dem Titel „Dispensierrecht: Was spricht dagegen?“ in der Ärzte Zeitung vom 6. April hat der Velberter Apotheker Dr. Jochen Pfeifer das Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst gefordert. Sowohl die Sorge, dass den Apothekern dadurch „möglicherweise Honorar verloren ginge“ als auch Einwand, dabei handle es sich nur um den „ersten Schritt zu einem allgemeinen ärztlichen Dispensierrecht“ seien unbegründet. Ersteres, da die Honorierung des apothekerlichen Notdienstes mit der Einführung des Nacht- und Notdienstfonds „auf ein neues Fundament gestellt“ wurde, Letzteres, weil sich sowieso nur eine „überschaubare Anzahl von Arzneimitteln“ für eine solche Abgabe im ärztlichen Notdienst eigne. In einer Tabelle schlägt Pfeifer auch gleich Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen vor, die sich hierfür seiner Meinung nach eignen: Analgetika (NSAR), Antiallergika (Antihistaminika), Antiarrhythmika (Ca-Kanal-Blocker), Antiasthmatika (β-2-Sympathomimetika), Antibiotika (β-Lactame, Tetracycline), Antihypertensiva (beta-Blocker), Cortison (Prednison, Prednisolon), Diuretika (Schleifendiuretika), Kardiaka (Glyceroltrinitrat) sowie Psychopharmaka (Benzodiazepine).

Zwar sei die Arzneimittelabgabe durch Ärzte gesetzlich untersagt, die Notfallabgabe ließe sich aber laut Pfeifer trotzdem unproblematisch über die Vereinbarungen zum Sprechstundenbedarf regeln. Dabei sollen nur die in der jeweiligen Vereinbarung aufgeführten Arzneimittel in der kleinsten Packung für gesetzlich Versicherte abgegeben werden dürfen. „Sachliche Gründe, an einem strengen Dispensierverbot für Ärzte festzuhalten, bestehen also nicht“, schreibt Pfeifer – im Gegenteil: „Wir Apotheker sollten ein ärztliches Dispensierrecht im Notdienst auch als Chance sehen.“ Es dürfe keine Denkverbote geben, wenn man die Tätigkeiten und Einkommensmöglichkeiten der öffentlichen Apotheken neu strukturieren wolle. Das Ziel dabei sei, zu einer „mit den Ärzten arbeitsteilig organisierten pharmazeutischen Betreuung“ zu gelangen. Heute sei der Apotheker bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel „professionssoziologisch allerdings immer noch nur ein Assistenzberuf des Arztes“ – trotz aller neuen Konzepte um die Klinische Pharmazie, pharmazeutische Betreuung und erster Bemühungen um „eine Verankerung arzneimittelbezogener Betreuungsleistungen im Berufsbild selbstständiger Apotheker“.

Kaum Zustimmung

Vor allem in den Kommentarspalten der pharmazeutischen Internetportale wie DAZ.online gab es wütende bis sarkastische Reaktionen auf Pfeifers Vorstoß. Dieser wurde als „kontraproduktiv“, „berufsschädigend und „populistisches Anbiedern“ an die Ärzteschaft bezeichnet. Auch die Mehrheit der Ärzteschaft scheint nicht besonders erpicht auf ein Notfall-Dispensierrecht: In einer Online-Umfrage der Ärzte Zeitung zu Pfeifers Beitrag sind nur 29 Prozent für eine solche Regelung, während 69 Prozent dagegen stimmten (Stand 12. April, 12 Uhr).

Den Kommentar „Leider blöd“ von DAZ-Chefredakteur Benjamin Wessinger zum Vorschlag eines Notfall-Dispensierrechts für Ärzte lesen Sie auf DAZ.online unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/04/07/leider-blod |

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