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Das Gleiche ist nicht dasselbe

Seit April 2007 müssen auf ein GKV-Rezept vorrangig Rabattarzneimittel abgegeben werden. Diese Regelung führt dazu, dass Patienten in der Apotheke ein anderes als ihr verordnetes Medikament erhalten. Aber Vorsicht: Nicht immer ist eine solche Arzneimittelsubstitution unbedenklich!

Verschiedene Gründe können zu Therapieproblemen führen, beispielsweise eine spezielle Applikationsweise, die einen Austausch kritisch macht. Sieht der Apotheker den Therapieerfolg gefährdet, kann er im Einzelfall pharmazeutische Bedenken geltend machen. Die beiden Autorinnen des DeutschenApothekenPortals zeigen anhand von Fallbeispielen, wie man es richtig macht. |


Dagmar Engels, Christina Dunkel

Pharmazeutische Bedenken

X, 109 S., 57 farb. Abb., 7 s/w Tab., Kartoniert; ISBN 978-3-7692-6546-0; 19,80 Euro, auch als E-Book erhältlich, Deutscher Apotheker Verlag 2016

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