DAZ aktuell

G-BA muss Namen nennen

BPI-Klage vor Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich

BERLIN (nik/ral) | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss die Namen seiner Unterausschuss-Mitglieder offenlegen – bei berechtigtem Interesse und auf Anfrage. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin aktuell entschieden.

Offiziell wurde bislang nicht kommuniziert, wer im Unterausschuss Arzneimittel des G-BA sitzt. Bereits 2014 hatte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hiergegen vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht. Er wollte vom G-BA konkret Auskunft erhalten über die Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel. Dies wurde ihm jedoch verweigert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun das Anliegen des BPI bestätigt. Das Informationsfreiheits­gesetz gelte auch für die Unteraus­schüsse des G-BA, hat das Gericht am 17. März festgestellt: Der G-BA muss demnach künftig auf Anfrage Auskunft geben über die Mitglieder seiner Unterausschüsse.

„Das Gericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Pharmaindustrie auch ein berechtigtes Interesse an transparenten Informationen hat“, erklärte Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI, in einer Pressemitteilung anlässlich der Gerichtsentscheidung. Ob der G-BA Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar. Josef Hecken, Unparteiischer Vor­sitzender des G-BA, erklärte am 17. März, dass eine Bewertung derzeit nicht möglich sei. „Wir werden nach Eingang und Prüfung des schriftlichen Urteils die möglichen Konsequenzen und das weitere Vorgehen entscheiden.“ |

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