

Insgesamt 1,2 Milliarden Euro stehen für vier Jahre zur Verfügung. Viele dürften derzeit auf diese Gelder schielen. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und zugleich Vorsitzender des Innovationsauschusses, hatte schon früh durchblicken lassen, dass er besonders AMTS-Projekte für förderungswürdig hält. Generell unterstützt werden neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte. Dabei werden für die neuen Versorgungsformen drei Viertel der Fördersumme zur Verfügung gestellt, für die Versorgungsfoschung ein Viertel.
Für seine erste Förderwelle im Jahr 2016 hat der Innovationsausschuss nunmehr themenspezifische Förderschwerpunkte definiert.
Der Bereich „neue Versorgungsformen“ enthält folgende Förderschwerpunkte:
Der Bereich „Versorgungsforschung“ enthält folgende Förderschwerpunkte:
Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses ist nun beauftragt, Entwürfe für die ersten Förderbekanntmachungen zu den Förderschwerpunkten zu erstellen. Antragsteller können sich nach Veröffentlichung bewerben. Weitere Informationen hierzu werden auf der Webseite des Innovationsausschusses veröffentlicht.
Ist ein Antrag eingegangen, wird er auf seine Vollständigkeit überprüft, dann ist der Expertenbeirat am Zug: Er erstellt ein Kurzgutachten und gibt eine Empfehlung zur Förderentscheidung ab. Die Frist für dieses Procedere beträgt in der Regel sechs Wochen. Vorsitzender des zehnköpfiges Expertenrats ist Professor Dr. Holger Pfaff, Direktor des Instituts für Medizinsoziologie, Versorgungsforschung und Rehabilitationswissenschaft an der Universität Köln.
Im Anschluss entscheidet der Innovationsausschuss über die Förderung eines Antrags auf Grundlage der gesetzlichen Förderkriterien, Kriterien und Anforderungen aus der jeweiligen Förderbekanntmachung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Expertenbeirats.
Am 15. Oktober hat sich der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) konstituiert. Den Vorsitz hat Josef Hecken inne, der unparteiische Vorsitzende des G-BA. Von 2016 bis 2019 verteilt der Innovationsausschuss 1,2 Milliarden Euro, um neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, die über die bisherige Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Der Innovationsausschuss entscheidet über die Schwerpunkte und Kriterien zur Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds und über die Vergabe selbst. Apotheker können zwar Anträge auf Fördermittel stellen, entscheiden aber über die Vergabe nicht mit. Sie sind weder im Innovationsausschuss vertreten noch im Expertenbeirat. |
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