Gesundheitspolitik

Cannabis als Arznei: Zu viel Geld für Apotheker?

BERLIN (ks) | Die Gesetzesinitiative zu Medizinalhanf stößt bei der ABDA auf Zustimmung. Auch der GKV-Spitzenverband steht hinter der Intention des Gesetzes – Änderungsbedarf sehen aber beide.

Im Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vorgelegt. Sein Ziel: Die Verkehrsfähigkeit und die Verschreibungsfähigkeit von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis (inklusive getrockneter Cannabisblüten sowie Cannabisextrakte) herzustellen, um so bei fehlenden Therapiealternativen schwerwiegend chronisch erkrankten Patienten Zugang zur therapeutischen Anwendung zu ermöglichen.

Die ABDA begrüßt das Vorhaben in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Sie weist allerdings darauf hin, dass es verschiedene Cannabis-Sorten gibt, die sich hinsichtlich ihres Gehalts der verschiedenen Inhaltsstoffe und damit auch in ihrer Wirkung unterscheiden. Ärzte sollten daher bei Verordnung von Cannabis-Blüten auf dem Rezept aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit die Dosierung und damit auch die Sorte angeben.

Vaporizer statt Joint

Zudem plädiert die ABDA dafür, die verschreibungsfähigen Anwendungsformen auf das Inhalat (mit einem Vaporizer) oder den Tee zu beschränken und dies auch gesetzlich vorzuschreiben. Andere Applikationsformen wie das Rauchen seien zur Krankheitsbehandlung nicht akzeptabel. Auch Cannabis-Kekse oder –Butter lehnt die ABDA ab, da es keine standardisierten Vorschriften und Verfahren gibt, die gewährleisten, dass eine definierte Wirkstoffmenge aufgenommen wird.

Die ABDA weist ferner darauf hin, dass das DAC/NRF derzeit intensiv an der Entwicklung einer ­Monografie für Cannabis arbeite. Hier sollen Qualitätsanforderungen definiert und auch Empfehlungen zu Darreichungsformen erarbeitet werden.

GKV vermisst Evidenz und sorgt sich um Kosten

Mehr Kritik am Gesetzesvorhaben äußert der GKV-Spitzenverband. Er befürchtet, die Pläne des Bundesgesundheitsministers könnten zu weit gehen und die Kassen teuer zu stehen kommen. Er beklagt eine unzureichende Evidenz von Cannabis als Medizin und fordert auch deshalb, den potenziellen Patientenkreis stark einzuschränken. Zum Schutz der Patienten müsse die Verordnungsfähigkeit zudem auf standardisierte Extrakte beschränkt sein. Zumindest der Wirkstoffgehalt müsse standardisiert sein und das Cannabis toxikologisch untersucht sein.

Der GKV-Spitzenverband hat überdies finanzielle Einwände. Die im Gesetzentwurf veranschlagten Therapiekosten für ­Medizinalhanf von bis zu 1800 Euro im Monat seien im Vergleich zu den Kosten für zugelassene Arzneimittel – etwa Sativex® – deutlich höher. Auch die Preisbildung für Cannabisblüten sei zu unbestimmt. Da es sich bei der Abgabe in der Apotheke um eine Abgabe von Stoffen in unveränderter Form handele, würde ein 100-prozentiger Aufschlag auf den Einkaufspreis berechnet. „Dies erscheint vor dem Hintergrund des für die Apotheke an­fallenden Arbeitsaufwandes unangemessen hoch.“ |

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