Gesundheitspolitik

Rx-Versandverbot keine Gefahr für Botendienst

BERLIN (bro) | Zu den Apothekenhonoraren wollte sich bei der Bundes­tagsan­hörung zum AMVSG niemand äußern. Thema war hingegen, ob ein Rx-Versandverbot den Botendienst gefährde.

Welche Folgen hätte der Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot für den Botendienst? Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schreibt, dass mit einem Rx-Versandverbot auch der Botendienst konkretisiert werden müsse. Der Entwurf sieht daher diverse Neuregelungen im Bereich des Botendienstes vor. Unter anderem ist künftig vorgeschrieben, dass Apothekenpersonal die Medikamente ausliefern müsse. Auch das Lieferumfeld wird genauer beschrieben.

Dittmar besorgt um ländliche Regionen

Foto: Deutscher Bundestag/Die Hoffotografen GmbH Berlin
Sabine Dittmar, SPD, hat Bedenken, dass es mit dem Rx-Versandverbot auch weniger Botendienste gibt.

Die für Apothekenfragen zuständige SPD-Politikerin Sabine Dittmar sorgt sich offenbar darum, dass mit einem Wegfall des Rx-Versandes auch weniger Botendienste angeboten werden könnten. Bei der Sitzung des Gesundheitsausschusses fragte sie ABDA-Geschäftsführer Sebastian Schmitz: „Sie unterstützen die Forderung des Bundesrates, den Rx-Versandhandel zu verbieten. Ich kenne ländliche Regionen, in denen Offizinapotheken einen organisierten Botendienst anbieten und so eine gute Arzneimittelversorgung in den Dörfern gewährleisten. Als Rechtsgrund­lage dient dabei oft die Genehmigung zum Versandhandel. Deshalb frage ich Sie, welche Auswirkung hätte ein Rx-Versandhandelsverbot für diese Art der Versorgung auch im Hinblick auf die sehr restriktive Beschränkung des Botendienstes auf den Einzelfall in § 17 der Apothekenbetriebsordnung?“

ApBetrO bietet ausreichend Instrumente

Schmitz reagierte ausweichend. Er wies darauf hin, dass es nach dem EuGH-Urteil „dringend geboten“ sei, dass die Politik reagiere. Obwohl es nicht Teil der Frage war, sagte der ABDA-Geschäftsführer, dass es massive Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur und insbesondere auf die Arzneimittelversorgung in der Fläche haben könne, wenn eine Reaktion ausbleibe.

Auf Dittmars Frage antwortete er dann vage: „Wir haben in der Apothekenbetriebsordnung ausreichend Instrumente zur Verfügung, um die flächendeckende Versorgung zu sichern und alle Patienten zu erreichen. Wir brauchen die Versandhandelserlaubnis nicht, um die flächendeckende Versorgung zu sichern.“ |

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