Gesundheitspolitik

AOK gegen Honorarplus

Mehr Geld für Apotheker nicht gerechtfertigt

BERLIN (ks) | Der AOK-Bundesverband spricht sich in seiner Stellungnahme zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) vehement gegen eine Honorarerhöhung für die Apotheker aus. Der Großhandelsverband Phagro möchte hingegen ebenso wie die Apotheken mehr Geld für die Abgabe von Betäubungsmitteln bekommen.

Diese Woche Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung zum AMVSG-Entwurf statt. Für die Apotheker enthält das Gesetz eine wichtige Honoraranpassung in den Bereichen Rezepturherstellung und BtM-Abgabe. Das passt nicht jedem – so auch nicht dem AOK-Bundesverband. Er lehnt zum jetzigen Zeitpunkt jedwede Erhöhung des Apothekenhonorars ab. Denn es erscheine „fraglich, ob die Honoraranpassung anhand der tatsächlichen Kosten- und ­Einnahmesituation der Apotheker gerechtfertigt ist“. Bisher seien hierzu keine belastbaren Nach­weise vorgelegt worden. Um die entsprechenden Daten zur wirtschaftlichen Situation zu erheben, habe das Bundeswirtschaftsministerium einen Gutachterauftrag vergeben. „Diese Ergebnisse sollten zunächst abgewartet werden, bevor gesetzliche Fakten geschaffen werden.“

Grundsätzlich „konsistent“ findet es der Kassenverband jedoch, wenn bei Rezepturen auch der Kassenabschlag von 1,77 Euro in Abzug gebracht wird.

Statt es dabei zu belassen, fordert der AOK-BV sogar eine Änderung, die die Vergütung der Apotheker im Rezepturbereich verringern würde. Den bei der Abgabe einer in der Apotheke gefertigten Zubereitung abrechenbaren Festzuschlag von 90 Prozent des Einkaufspreises des verwendeten ­Arzneimittels will die AOK auf maximal 250 Euro deckeln. Der Kassenverband fordert auf seiner 86-Seiten-Stellungnahme noch einiges mehr, selbstverständlich auch das Festhalten an den Zyto-Verträgen mit den Apotheken.

Mit nur drei Seiten ist die Stellungnahme des Phagro weitaus kürzer. Unter anderem lehnt dieser die Verlängerung des Preismoratoriums bis 2022 ab – schließlich sind die Herstellerpreise auch Basis für die Vergütung der Großhändler. Doch der Verband spricht auch die geplante Erhöhung der Apothekenzuschläge für die BtM-Abgabe an. Sie sei „berechtigt und aufwandsbedingt nachvollziehbar“. Nur: Der mit der BtM-Dokumentation verbundene Aufwand sei beim Großhandel noch erheb­licher. Dies müsse auch bei der Berechnung der Großhandelsspanne Berücksichtigung finden. |

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