Gesundheitspolitik

ABDA verlässt BMC

BERLIN (hfd) | Die ABDA verlässt nach Informationen von DAZ.online den „Bundesverband Managed Care“. Grund: Eine Presseerklärung, in der der Verband Apotheker als EuGH-„Gewinner“ sah und gegen das Mehrbesitzverbot plädiert.

Eine Presseerklärung des Bundesverbands Managed Care (BMC), in dem Apotheker indirekt als die eigentlichen Gewinner des EuGH-Urteils erklärt werden, erregte die ­Gemüter vieler Apotheker. Brisant: Die ABDA ist selber Mitglied in ­diesem Dachverband, der eigenen Angaben zufolge innovative Versorgungsmodelle unterstützt und sich als Innovationsforum im Gesundheitswesen versteht. Die Antwort falle kurz aus – aber „umso deut­licher“, erklärte Pressesprecher Reiner Kern auf Nachfrage von DAZ.online: „Wir haben im zurückliegenden Monat – Ende November – eine schriftliche außerordentliche Kündigung gegenüber dem BMC ausgesprochen.“ Während Kern nach Veröffentlichung der Erklärung des BMC zunächst geäußert hatte, die ABDA wolle das Gespräch mit dem BMC aufnehmen, sah sie wohl keine Aussicht auf eine einvernehmliche Beilegung der Aus­einandersetzung.

Die ABDA war quasi eines der Gründungsmitglieder des BMC, der 1997 seine Arbeit aufnahm. „Wesentlicher Beweggrund dafür war, der wachsenden Bedeutung der Vernetzung von Akteuren im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen“, erläutert Kern. Dem BMC gehören viele Pharmafirmen, Krankenkassen, Gesundheitsdienstleister sowie Verbände von Heilberuflern an, die sich insbesondere auch einer Zusammenarbeit und „integrierten Versorgung“ auf lokaler Ebene verschrieben haben.

Mit der niedersächsischen Apothekerkammer ist noch eine zweite Apothekerorganisation Mitglied im BMC. „Wir teilen die kritische Einschätzung der ABDA in dieser Angelegenheit uneingeschränkt“, erklärte deren pharmazeutischer Geschäftsführer Frank Dombeck auf Nachfrage gegenüber DAZ.online. Doch die Kammer will dem BMC noch eine Chance geben. „Vor einem Austritt aus einem Verband, dem man freiwillig beigetreten ist, sollte zunächst der Dialog mit dem Verband über die geäußerten Inhalte und Meinungen ­stehen“, betonte Dombeck. |

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