Gesundheitspolitik

Kommentar: Unanständige Argumentation

Kommentar von Benjamin Wessinger

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) findet, dass Apotheker für die Änderungen eines Medikationsplans nicht gesondert honoriert werden sollen. Diese Leistung, zu der die Apotheken verpflichtet sein werden, sei mit dem Fix­zuschlag auf die Arzneimittelabgabe bereits honoriert. Ihr Argument, auf keinen Fall den Fixzuschlag aufspalten zu wollen, sondern ihn als pauschale Bezahlung aller mit der Abgabe von Arzneimitteln verbundenen Aufgaben zu betrachten (siehe Beitrag „Bayern gegen Extra-Honorar bei Medikationsplan“ in dieser AZ), führt dabei allerdings in die Irre.

Dabei ist es ja richtig, ein „Filetieren“ des Fixzuschlags abzulehnen. Es würde, da hat Huml recht, fast zwangsläufig zu einer wirtschaftlichen wie qualitativen Schwächung der Apotheken führen.

Die Argumentation Humls geht davon aus, dass der Medikationsplan eine mit der „Arzneimittelversorgung verbundene Dienstleistungspflicht“ ist. Aber handelt es sich beim Medikationsmanagement (um das es ja eigentlich gehen muss, weil nur dieses die Arzneimitteltherapiesicherheit wirklich entscheidend verbessert, und als dessen „unterste“ Stufe man den Medikationsplan betrachten könnte) nicht eher um ein eigenständiges, neues Produkt für das ein neuer, eigenständiger Preis verlangt werden sollte?

Den Apothekern zu sagen, dass alle neuen Dienstleistungen – egal wie sinnvoll sie sein mögen – über den Fixzuschlag abgegolten werden, wenn gleichzeitig klar ist, dass dieser in absehbarer Zukunft nicht angepasst werden wird (von einem Nachholen längst überfälliger Erhöhungen ganz abgesehen), ist schlicht unanständig!

Dr. Benjamin Wessinger


2 Kommentare

Oder Stärkung der Apotheke(r) als Heilberufler

von Kerstin Kemmritz am 30.01.2016 um 10:04 Uhr

Man kann das zwar als unanständige Argumentation ansehen, aber ebensogut kann man in der Argumentation Humls auch eine Stärkung der Apotheke als Ort der Gesundheitsberatung durch Heilberufler sehen. Schließlich bedeutet die Einbindung der Honorierung für Medikationsmanagement in den Fixzuschlag ja nichts anderes, als dass die Leistung zum Repertoire jeder deutschen Apotheke gehören soll. Daran ist nichts verkehrt. Verkehrt ist, wenn das on top und ohne Honoraranpassung erfolgen soll! Aber ich sehe Frau Huml da durchaus an unserer Seite, wenn wir ein schlüssiges Konzept und entsprechende Forderungen haben!

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AW: Dann muß....

von gabriela aures am 01.02.2016 um 13:23 Uhr

...endlich mal eine für alle Seiten verbindliche Aufstellung gemacht (und vermutlich auch wie auf dem Bazar verhandelt) werden, was denn mit dem heutigen Honorar abgegolten ist ! Sonst werden die Apothekerinnen bis in alle Ewigkeit wahlweise mit den Argumenten:
a) ist im Honorar enthalten oder
b) das Honorar wurde doch erst vor 5-8 Jahren erhöht
abgespeist.

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