Gesundheitspolitik

Aus für DrEd-Rezepte

Bundestag verabschiedet 4. AMG-Änderungsgesetz

BERLIN (ks) | Der Deutsche Bundestag hat am 11. November nach einem zähen Gesetzgebungsverfahren das Vierte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften verabschiedet.

Mit dem Gesetz werden Anpassungen im Arzneimittelgesetz vorgenommen, die durch die EU-Verordnung über klinische Prüfungen ­erforderlich geworden sind. Insbesondere die nationalen Zuständigkeiten und Verfahren für die Genehmigung klinischer Prüfungen werden neu geregelt. Zudem soll die gruppennützige Forschung, die nur einen Nutzen für die betroffene Patientengruppe hat, künftig auch an Nicht-Einwilligungsfähigen zulässig sein. Vorausgesetzt, der Betreffende hat dies nach umfassender ärztlicher Aufklärung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ausdrücklich vorab gestattet. Dies war der umstrittenste Punkt des Gesetzgebungsverfahrens. Über ihn war zwei Tage vor der abschließenden Lesung gesondert im Bundestagsplenum abgestimmt worden.

Eine weitere Neuregelung betrifft die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel. Sie darf grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Verschreibung nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt wurde. Damit sollen vor allem Fehldiagnosen verhindert werden.

Nun steht noch ein letzter Durchgang im Bundesrat an. |

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