Wirtschaft

Streit um Sonntagsöffnung

Stadtmarketing-Verband kritisiert Gewerkschaft

wes | Deutsche Gerichte unter­sagen vermehrt verkaufsoffene Sonntage, weil die Gewerkschaft ver.di klagt. Diese Verbote und das Vorgehen der Gewerkschaft kritisiert der Citymarketing-Verband bcsd. Ver.di erinnert an ein Urteil, das „Scheinanlässen“ eine Abfuhr erteilt.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gehe immer öfter gegen verkaufsoffene Sonntage vor, klagt die Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing bcsd. Oft müssten bereits genehmigte Sonntagsöffnungen abgesagt werden. Diese „Kampagne“ schwäche den stationären Einzelhandel, der wohl den meisten ver.di-Mitgliedern Arbeitsplätz biete. Angesichts der Online-Konkurrenz, die die „Möglichkeit zum 24-Stunden-Einkauf an sieben Tagen der Woche“ biete, sei die Haltung von ver.di „völlig unverständlich und kontraproduktiv für die Entwicklung der Innenstädte“, so die Vereinigung.

Die bcsd beklagt auch eine restriktivere Genehmigungspraxis der Kommunen für das kommende Jahr. Für 2017 hätten „wohl alle Kommunen auf die Rechtsprechung reagiert und die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage angepasst“, schreibt der Verband. Dies gehe oft zum Nachteil von Stadtteilzentren, weil deren eigenständige Veranstaltungen nun oft ersatzlos gestrichen würden. Dabei gehöre der verkaufsoffene Sonntag immer noch zu den wichtigsten Angeboten zur Belebung des stationären Handels, so die bcsd.

Die Gewerkschaft argumentiert dagegen mit dem Schutz der Beschäftigten, der bei der Planung von verkaufsoffenen Sonntagen oft nicht angemessen berücksichtigt werde. Ver.di erinnert an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das „Scheinanlässen“ eine „klare Abfuhr“ erteile. Veranstaltungen wie Feste oder Jahrmärkte müssten schon für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung – einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.

Für ver.di ist der arbeitsfreie Sonntag „ein wichtiger Zeitanker für die Beschäftigten und ihre Fami­lien“, der der Erholung dient. Dieses hohe gesellschaftliche Gut gelte es zu schützen. |

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