Gesundheitspolitik

Kommentar: Verdeckte Honorarerhöhung

Christine Ahlheim, stellvertr. Chefredakteurin

Nun ist er da: Seit 1. Oktober haben alle gesetzlich Versicherten, die dauerhaft mehr als drei Medikamente erhalten, einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Damit will Bundesgesundheitsminister Gröhe die ­Patientensicherheit weiter vorantreiben. Ob dies gelingt, ist jedoch mehr als fraglich.

Neben dem Kardinalfehler, dass die Apotheker weitgehend außen vor bleiben, wirft auch die Honorarvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband Fragen auf (s. S. 8: „Honorar auch ohne Leistung“). So bekommen Hausärzte bei den sogenannten Chronikern automatisch pro Quartal einen „leistungsunabhängigen Zuschlag“ zur Chronikerpauschale ausbezahlt, mit dem „die gegebenenfalls erforderliche Erstellung eines Medikationsplans und dessen Aktualisierung“ mit 10 Punkten abgegolten wird – unabhängig davon, ob dies tatsächlich erfolgt ist. Alternativ gibt es für die (tatsäch­liche) Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans als Einzelleistung einmal jährlich 39 Punkte – und damit sogar weniger.

Wo bleibt da der finanzielle Anreiz, Chroniker anders als bisher zu versorgen? Der „leistungsunabhängige Zuschlag“ ist somit nur eine verdeckte Honorarer­höhung. Eine Verbesserung der Patientensicherheit, wie sie gerade bei Chronikern wichtig wäre, wird so kaum erreicht.

Aus Fehlern kann man lernen – auch als Bundesgesundheitsminister. Wenn es um die Ausgestaltung des elektronischen Medikationsplans geht, sollte Gröhe als Allererstes die Apotheker ins Boot holen. Und dann mit einer vernünftigen Honorarvereinbarung die Voraussetzung dafür schaffen, dass alle Beteiligten am Ende profitieren – Ärzte, Apotheker, Krankenkassen und vor allem die Patienten.

Dr. Christine Ahlheim

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