Gesundheitspolitik

Kommentar: Cannabis nicht verharmlosen

Christine Ahlheim

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat erwartungsgemäß das Volksbegehren der Initiative „Ja zu Cannabis in Bayern“ abgelehnt. Diese hatte 27.000 Unterschriften gesammelt mit dem Ziel, ein bayerisches Hanfgesetz durchzusetzen. Auch wenn die Ablehnung nun aus formalen Gründen erfolgte (siehe „Kein Hanfgesetz für Bayern“ auf S. 3), so geht das Signal dennoch in die richtige Richtung.

Ohnehin ist durch die bevorstehende gesetzliche Regelung der medizinischen Nutzung von Cannabis ein wesentliches Argument der Freigabe-Befürworter hinfällig geworden. Nun wird zukünftig die Anwendung von Cannabis als Genussmittel im Zentrum der Forderungen stehen. Dabei wird immer wieder ins Feld geführt, dass Cannabis harmlos sei und man nicht Alkohol und Zigaretten erlauben, aber den Joint verbieten dürfe.

Dies mag aus der Warte von Alt-68ern, die in ihrer Jugend ab und an gekifft haben, nachvollziehbar sein. Beschäftigt man sich jedoch intensiver damit, wel­che Folgen der Konsum der heute üblichen hochdosierten Can­na­bis­produkte speziell bei pubertierenden Jugendlichen haben kann – u. a. eine Verdoppelung des Psychoserisikos sowie dauerhafte Veränderungen von Hirn­funktionen und -strukturen –, so ist von einer Freigabe dringend abzuraten. Denn wer erlaubt, dass Erwachsene legal Cannabis erwerben, lässt den Joint in den Augen der Jugendlichen als harmlos erscheinen und erleichtert den Zugang.

Natürlich bereiten Tabak und Alkohol ebenfalls genügend Probleme. Dass man, nur weil diese Substanzen kaum mehr verboten werden können, noch ein weiteres „Genussgift“ legalisieren will, kann jedoch nur als fatalistisch bezeichnet werden.

Christine Ahlheim

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